junge und alte Hände abgesichert durch Pflegeversicherung für Studenten
Für Studenten ist die private Pflegeversicherung noch besonders günstig.

Junge Menschen beschäftigten sich zumeist nur ungern mit dem Thema Pflegebedürftigkeit. Dabei ist es ratsam, möglichst frühzeitig für einen solchen Fall vorzusorgen. Zwar sind auch Studenten über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert, jedoch reicht diese in vielen Fällen nicht aus, um die anfallenden Pflegekosten abzudecken.

Wer auch nach einer Krankheit oder einem Unfall gut versorgt sein möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig Gedanken über eine zusätzliche private Pflegeversicherung machen. Durch den frühzeitigen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung können sich Studenten einen dauerhaft günstigen Beitrag sichern. Für Studenten beträgt der Beitrag zur Pflegekostenzusatzversicherung zumeist nur wenige Euro pro Monat. 

Über unser Formular können Sie kostenlos eine Anfrage zur Pflegeversicherung für Studenten stellen oder einen Vergleich anfordern. Unten lesen Sie weiter, wie sich gesetzliche und private Pflegeversicherung unterscheiden und worauf man achten sollte.

Gesetzliche Pflegeversicherung für Studenten

Wer an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule studiert und der Krankenversicherungspflicht unterliegt ist auch für Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Folglich besteht für Studenten eine Versicherungspflicht bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen können die genannten Grenzen jedoch auch überschritten werden.

Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung liegen 2019 bei 3,05 Prozent bzw. 3,33 Prozent für kinderlose Personen über 23 Jahre. Für versicherungspflichtige Studenten die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen werden die beitragspflichtigen Einnahmen anhand des nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studenten festgelegten monatlichen Bedarfs ermittelt.

Studenten mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind für die soziale Pflegeversicherung ebenfalls versicherungspflichtig. Allerdings können sich diese von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn nachgewiesen wird, dass eine Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen vorhanden ist.

Familienversicherung für Studenten

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Studenten bis zum 25. Lebensjahr auch bei der Pflegeversicherung kostenlos über die Eltern mitversichern. Bei Ableistung von Wehrdienst, Zivildienst oder einem Freiwilligendienst kann dieser Zeitraum auch verlängert werden. Anschließend werden Studenten selbst versicherungs- und beitragspflichtiges Mitglied der Pflegeversicherung.

Studenten mit abhängiger Beschäftigung

Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht für die Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht. Bei denen sogenannten Minijobs mit einem monatlichen Einkommen von 450 Euro werden die Beiträge pauschal durch den Arbeitgeber abgeführt. Kurzfristige Beschäftigungen sind ebenfalls komplett sozialversicherungsfrei. Dies gilt zudem auch für berufliche Tätigkeiten, die als ordentlich Studierender (Werkstudentenprivileg) ausgeübt werden.

Wer dagegen nicht mehr als ordentlich Studierender gilt und keine der genannten Beschäftigungen ausübt, ist als Arbeitnehmer in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung wird dann von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen.

Private Pflegepflichtversicherung für Studenten

Studenten mit einer privaten Krankenversicherung, die nicht bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern beitragsfrei in der Pflegeversicherung versichert sind, bezahlen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr. Der Beitrag beträgt aktuell 8,37 Euro pro Monat. Falls das Studium durch Wehr- oder Zivildienst bzw. einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz unterbrochen kann die beitragsfreie Mitversicherung der Eltern um bis zu 12 Monate verlängert werden. Dazu dürfen Studenten nicht hauptberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und das Einkommen die jeweils gültige Höchstgrenze nicht übersteigen.

Studenten, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können sind ohne Altersgrenze beitragsfrei versichert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass bereits bei Eintreten der Behinderung eine Beitragsfreiheit bestanden hat.

Zuschuss für BAföG Empfänger

Studenten die BAföG Leistungen beziehen erhalten einen staatlichen Zuschuss zur Pflegeversicherung. Dieser beträgt derzeit 15 Euro und wird vom Amt für Ausbildungsförderung gezahlt.

Mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten bei einer Pflegebedürftigkeit zu decken. Bereits in der Pflegestufe I liegt der Geldbedarf um mehrere Hundert Euro über den gesetzlichen Leistungen. Um die finanziellen Lücken zu schließen bietet sich deshalb der frühzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung für Studenten an. Dabei gilt, je früher sich jemand für eine solche Police entscheidet, desto günstiger fallen die Beiträge aus. Die privaten Versicherungsunternehmen bieten drei unterschiedliche Varianten für eine Pflegezusatzversicherung an. Welche sich im Einzelfall besonders anbietet, hängt immer von den persönlichen Voraussetzungen und Wünschen ab.

Pflegetagegeldversicherung für Studenten

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall ein zuvor vereinbartes Tagegeld ausgezahlt. Dabei können Versicherungsnehmer die Höhe der Leistungen frei festlegen. In der Regel bewegen sich die Tagessätze zwischen 10 und 100 Euro. Ein Vorteil des Tagegeldes ist, dass dieses zur freien Verwendung ausbezahlt wird. Der Pflegebedürftige kann somit wahlweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, in ein Pflegeheim gehen oder auch die eigene Familie finanziell unterstützen.

Bei den meisten Policen wird das volle Tagegeld erst ab der Pflegestufe 3 gezahlt. Versicherte in den Pflegestufen I und II erhalten einen anteiligen Betrag. Es gibt allerdings auch Versicherungen, bei denen für alle Pflegestufen ein individuelles Tagegeld vereinbart werden kann.

Die Pflegerentenversicherung als Alternative

Die Pflegerentenversicherung zahlt dem Versicherer im Pflegefall eine lebenslange Rente. Dabei ist die Rentenhöhe zu einem gewissen Teil garantiert und kann beim Abschluss der Police individuell vereinbart werden. Vorsicht gilt bei Angeboten, in denen die fiktiven Überschüsse bereits in die Rentenhöhe eingerechnet werden. Entwickeln sich die Geschäfte des Versicherers nicht wie geplant kann die Rentenzahlung auch geringer ausfallen. Deshalb sollte beim Abschluss auf eine ausreichend hohe garantierte Rente geachtet werden.

Ein Vorteil der Pflegerentenversicherung ist, dass bereits bei einer mittelschweren Demenz Leistungen gezahlt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben für eine Pflegestufe noch nicht erfüllt sind. Zudem haben Versicherte die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung, falls die Prämie für einen gewissen Zeitraum nicht gezahlt werden kann. Die Beiträge sind während der gesamten Laufzeit stabil und dürfen durch den Versicherer nicht erhöht werden, was ebenfalls für eine Pflegerentenversicherung spricht.

Pflegekostenversicherung – günstig aber mit Nachteilen

Die Pflegekostenversicherung ist die dritte Variante für eine Pflegezusatzversicherung. Bei dieser Form übernimmt der Versicherer einen zuvor festgelegten Prozentsatz der tatsächlichen Pflegekosten. Denkbar wäre beispielsweise eine Kostenübernahme von 80 Prozent.

Zu den Vorteilen einer Pflegekostenversicherung gehört, dass sich die Leistungen automatisch an gestiegene Pflegekosten anpassen. Erhöhen sich die Kosten in den nächsten Jahren, was zu erwarten ist, die Pflegekostenversicherung deckt immer den vereinbarten Prozentsatz ab.

Der große Nachteil dabei ist, dass Versicherte nicht frei über die Leistungen verfügen können. Diese sind immer an die tatsächlichen Pflegekosten gekoppelt. Gegenüber der Versicherung besteht lediglich ein Sachleistungsanspruch, welcher bis zum entsprechenden Prozentsatz erstattet wird. Im Gegenzug sind die Prämien bei der Pflegekostenversicherung in der Regel geringer als bei den anderen Formen der Pflegezusatzversicherung.


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