Private Pflegeversicherung

Seit 1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland Pflicht. Neben den Beiträgen für die Krankenversicherung muss jeder zahlungspflichtige Versicherte zwangsläufig auch Prämien für die Pflegeversicherung entrichten. Doch allein auf die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können sich die Menschen heutzutage nicht mehr verlassen. Experten halten die Sozialversicherung längst für eine Teilkaskoabsicherung, welche die tatsächlichen Kosten nicht in vollem Umfang abdecken können. Dieser Trend wird sich in Zukunft aller Voraussicht aufgrund der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. Statt aktuell rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen gehen Prognosen im Jahr 2050 von 4,4 Millionen Menschen aus, die auf die Unterstützung von anderen Personen angewiesen sind.

Nicht für jeden Bürger muss eine private Pflegeversicherung übrigens in gleichem Maße sinnvoll sein. Während sich ein Eintritt für jüngere Leute durch geringe Prämien bezahlt macht, haben es Rentner deutlich schwerer, überhaupt aufgenommen zu werden.

Im Sinne einer guten Vorsorge gewinnen daher zusätzliche freiwillige Pflegeversicherungen an Bedeutung, welche die sogenannte Pflegelücke schließen können. Deshalb raten nicht nur Versicherungsmakler, sondern ausdrücklich auch Verbraucherschützer zu einem Abschluss einer solchen freiwilligen Zusatzpolice. Im Unterschied zu den Pflichtversicherungen sind die Produkte jedoch alles andere als einheitlich gestaltet. Nur durch Pflegeversicherung Tests und einen individuellen Vergleich lässt sich herausfinden, welches Angebot am besten zu der eigenen Situation passt.

Generell erfüllt die freiwillige zusätzliche Police aber unabhängig von der Altersgruppe den Zweck, im Alter nicht auf Sozialleistungen oder die Hilfe der eigenen Kinder angewiesen zu sein.

Denn wenn die eigene Rente und Ersparnisse nicht nur für die Pflegekosten ausreichen, springt zunächst das Sozialamt ein. Falls die pflegebedürftige Person Nachwuchs hat, holt sich die Behörde einen Teil der Kosten von den Kindern zurück.
Zwar darf dies die Lebenssituation und Altersvorsorge der der Kinder nicht beeinträchtigen, bei einer Familie mit gutem Einkommen können aber schnell 1.000 Euro im Monat einkassiert werden. Nur wer relativ geringe Verdienste hat, muss keine Einschnitte in seinem Geldbeutel befürchten. Natürlich helfen viele Kinder auch ohne den Druck des Sozialamtes, aber auch wer seinen Eltern gerne zur Seite steht, stößt schnell an seine Grenzen.

Kinder können die Kosten für die Pflege der Eltern neben den eigenen Verpflichtungen nur schwer in voller Höhe begleichen. Und als Vater oder Mutter möchte man sich zwar im Alter auf den Nachwuchs verlassen können, aber finanziell gewiss nicht auf ihn angewiesen sein. Freiwillige Pflegeversicherungen garantieren nicht nur Unabhängigkeit, sondern stellen bei einem guten Produkt auch sicher, dass genug Geld für die Pflege vorhanden ist.

Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Um den Sinn von privaten freiwilligen Pflegeversicherungen einschätzen zu können, sollten sich Verbraucher zunächst mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung vertraut machen. Das ist wichtig, um zu verstehen, inwieweit man bereits im Alter abgesichert ist. Die privaten Zusatzpolicen orientieren sich zudem immer in gewissem Umfang am gesetzlich festgelegten Rahmen. Insbesondere die verschiedenen Pflegestufen, die vom Gesetzgeber klar definiert sind, spielen eine große Rolle. Je höher der Pflegebedarf ausfällt, desto höher sind üblicherweise auch die Leistungen des Versicherers. Das gilt selbstverständlich nicht nur für die Pflichtversicherung, sondern auch für die freiwilligen Policen.

Tipp: Lesen Sie auch aktuelle Artikel vom Verbrauchermagazin ZDF WISO zur Pflegeversicherung

Wer für sich oder einen Angehörigen eine Pflegebedürfigkeit melden möchte, muss beim Träger der Kranken- und Pflegeversicherung einen entsprechenden Antrag stellen. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), ob die Person auf fremde Hilfe angewiesen ist. Trifft dies zu, legt der Gutachter gleichzeitig auch die Pflegestufe fest, nach der die Pflegepflichtversicherung die Leistungen staffelt. Für die Einteilung ist entscheidend, wie hoch der zeitliche Aufwand für die Pflege pro Tag ausfällt (mehr dazu in unserem ausführlichen Ratgeber). Um in die Pflegestufe I eingeordnet zu werden, muss die Person beispielsweise mindestens 90 Minuten pro Tag auf Hilfe angewiesen sein.

Die Pflegestufen sehen im Einzelnen so aus:

Pflegestufe Personengruppe Anzahl der Personen

  • Pflegestufe 0: vor allem demenzkranke Personen keine Angaben
  • Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftige Personen 1,465 Millionen
  • Pflegestufe II: schwer pflegebedürftige Personen 836.650
  • Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftige Personen 310.750

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2013

Darüber hinaus gibt es auch einige Härtefälle, die nahezu eine 24-Stunden-Betreuung benötigen oder auch in der Nacht auf mindestens zwei Pfleger angewiesen sind. Bei solchen extrem hilfebedürftigen Menschen ist logischerweise sind selbstverständlich höhere Leistungen von fast 2.000 Euro pro Monat vorgesehen.

Im Zuge der Pflegestärkungsgesetze wird das System reformiert und zu 2017 auf fünf Pflegestufen erhöht. Profitieren sollen davon vor allem körperlich fitte, aber geistig verwirrte Menschen, die bislang durch die Pflichtversicherung zu wenig beachtet wurden. Körperliche und geistige Symptome werden in Zukunft gleichgestellt, so dass zum Beispiel demenzkranke Menschen mehr Geld für die Betreeung oder Hilfe bei täglichen Aufgaben zur Verfügung steht.

Was bedeutet das nun für die privaten Pflegezusatzversicherungen? In den meisten Fällen wird das Urteil des MDK-Prüfers auch von den Zusatzversicherern akzeptiert, so dass kein zweites Gutachten notwendig ist und Kunden aus privaten Zusatzpolicen die vereinbarte, meist monatliche Summe ausbezahlt bekommen. Achtung: Für den Verbraucher ist beim Abschluss einer solchen Versicherung besonders wichtig, dass er einen Tarif wählt, der in allen Pflegestufen, einschließlich 0, eine finanzielle Unterstützung vorsieht.

Pflegeversicherung lässt Lücke von bis zu 2.350 Euro offen

Aber nicht nur die Pflegestufe, sondern auch die Art der Betreuung spielt eine große Rolle dabei, wie hoch die Unterstützung ausfällt. Wer im Familienkreis in gewohnter Umgebung gepflegt wird, erhält weniger Geld als jemand, der in einem Pflegeheim stationär rund um die Uhr betreut wird. In der Pflegestufe I sind beispielsweise nur 468 Euro für eine Pflege nur durch Verwandte, aber über 1.000 Euro für eine Heimbetreuung vorgesehen. Etwa in der Mitte liegt der Anspruch für sogenannte Pflegesachleistungen, wenn sich pflegende Angehörige von mobilem professionellem Pflegepersonal zu Hause helfen lassen. Nur in der Pflegestufe III macht die Pflichtversicherung mit pauschalen 1.612 Euro keinen Unterschied, ob die Person in ihrem gewohnten familiären Umfeld oder in einem Heim betreut wird.

Zwar fällt die finanzielle Unterstützung mit einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit immer größer aus, gleichzeitig wächst jedoch auch die Pflegelücke zu den tatsächlichen Kosten. Laut der Zeitschrift Ökotest sowie dem Verbrauchermagazin ZDF-WISO fehlen im schlechtesten Fall mehr als 2.000 Euro. Besonders teuer kann es für Personen der Pflegestufe III werden, wenn sie zu Hause versorgt werden. Dann müssen Pflegebedürftige und Angehörige laut Stiftung Warentest Monat für Monat 2.350 Euro zusammen kriegen. Im Heim ist der Bedarf in dieser Stufe gerade einmal etwas mehr als halb so hoch. Nur in der Pflegestufe I, zu welcher allerdings die meisten Pflegebedürftigen gehören, ist die Versorgungslücke zu Hause kleiner. Hier fehlen laut Stiftung Warentest „nur“ rund 550 Euro. Im Heim müssen rund 750 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. Selbst im günstigsten Fall sind die Pflegekosten aber um ein Vielfaches höher als gute private frewillige Zusatzversicherungen, die bis zu einem Alter von 50 bis 55 Jahren meistens für unter 100 Euro im Monat zu haben sind. Für ältere Menschen wird es allerdings erheblich teurer, während noch jüngere Versicherungsnehmer mit geringem Risiko einer Pflegebedürftigkeit von den Unternehmen stark umworben sind.

Kosten für freiwillige Pflegeversicherung und Pflichtversicherung

Zusätzlich zu den Kosten aus der privaten Pflegezusatzversicherung müssen Versicherte natürlich auch die Beiträge aus der Pflegepflichtversicherung tragen. Die Prämien richten sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung ebenso wie die Krankenkassenbeiträge nach dem Einkommen – derzeit betragen sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 2,6 Prozent bei kinderlosen Menschen ab dem 23. Lebensjahr. Allerdings ist dieser Betrag derzeit auf 96,94 Euro pro Monat begrenzt (bei Kinderlosen auf 107,25 Euro). Der Höchstbetrag gilt auch für Privatversicherte, die schon länger als fünf Jahre nicht mehr gesetzlich abgesichert sind. Somit macht es kaum einen Unterschied, dass die Prämien in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ja bekanntlich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Risiko kalkuliert werden. Nur in den ersten 60 Monaten nach dem Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung können die Kosten theoretisch auch höher ausfallen. Da zumeist aber junge und fitte Menschen eintreten, sind die Prämien in der Realität aber zumeist deutlich niedriger.

Ähnlich wie die private Kranken- und Pflegeversicherung funktioniert auch die Beitragskalkulation von freiwilligen Pflegezusatzversicherungen. Vorwiegend werden die Beiträge nach dem Alter und dem Gesundheitszustand berechnet. Somit warten die freiwilligen Policen insbesondere für eine jüngere Zielgruppe (30 bis 40 Jahre) mit attraktiven Konditionen auf. In dieser Altersgruppe ist das Risiko einer Pflegebedürftigkeit schließlich deutlich geringer als kurz vor oder nach dem Eintritt in die Rente. Gute Policen gibt es für 30-Jährige schon ab 25 Euro pro Monat. Mit 45 Jahren zahlen Versicherte rund 50 bis 65 Euro, zehn Jahre später zwischen 80 und 100 Euro. Nicht nur das Alter, sondern auch bestimmte Vorerkrankungen können die Prämien beeinflussen. Keine Rolle spielt das Geschlecht, da es mittlerweile einheitliche Unisex-Tarife gibt.

Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss einer solchen Police auch Gedanken machen, ob man die Kosten langfristig stemmen kann. Das ist nur bei einem geregelten oder einem anderweitigen hohen Einkommen der Fall. Gerade junge Leute sollten sich laut der Stiftung Warentest erst einmal um wichtigere Policen wie etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern.

Unterschied zwischen Zusatzversicherung und Pflichtversicherung

Der größte Unterschied zwischen der Pflegepflichtversicherung und der frewilligen Zusatzpolice liegt in den Leistungen. Der Gesetzgeber hat sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte sehr einheitliche Regeln vorgegeben. Anders als in der Krankenversicherung üblich können also auch Privatversicherte keine zusätzlichen Leistungen vereinbaren.

Ein umfangreicherer Schutz ist nur über eine freiwillige zusätzliche Pflegeversicherung möglich. Hier haben potenzielle Kunden die Möglichkeit, das Angebot nach ihren Wünschen zu gestalten. Dabei sollten sie nicht nur den Beitrag im Blick haben, sondern insbesondere auch die Vertragsbedingungen. Bestimmte verbraucherfreundliche Regelungen sorgen dafür, dass die Auszahlung möglichst hoch ausfällt und das Geld zudem problemlos und schnell zur Verfügung steht. Achten sollten Verbraucher unter anderem darauf, dass der Tarif im Leistungsfall beitragsfrei gestellt werden kann oder eine Dynamik enthält, die sich an der Inflation anpasst. Zudem sollten die Leistungen auch bei einem Umzug ins Ausland bezogen werden können.

Pflegeversicherung: Tagegeld, Rente, Pflege-Bahr und Kostenversicherung

Durch die Vielzahl der Angebote ist es für Verbraucher aber alles andere als leicht, ein passendes Angebot zu finden. Dass es so viele verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung gibt, erleichtert den Bürgern die Entscheidung nicht gerade. Ob Pflegetagegeld, Pflegerente, Pflege-Bahr oder Pflegekostenversicherung – welche Police am sinnvollsten ist, hängt insbesondere vom Alter und der gewünschten Betreeung ab.

Die beliebteste Form der Pflegezusatzversicherung ist das Pflegetagegeld. Diese Police steht je nach Versicherer bis zu einem Höchstalter von 65 bis 75 Jahren offen. Dabei vereinbaren Kunde und Versicherter einen bestimmten Betrag, der monatlich ausgezahlt wird, wenn die Person pflegebedürftig wird. Üblich sind beispielsweise 50 Euro. Manche Policen sehen zudem einmalige Hilfen bei einer erstmaligen Pflegebedürfigkeit vor. Dadurch sind notwendige Anschaffungen für ein barrierefreies Wohnen möglich. Das Tagegeld ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, kann also sowohl für Angehörige als auch für mobiles Pflegepersonal oder Pflegeheime verwendet werden. Allerdings muss das Tagegeld bei einer stationären Betreeung enorm hoch angesetzt werden, was sich idurch hohe Prämien bemerkbar macht. Bei einer üblichen, durchschnittlich teuren Police können die Heimkosten möglicherweise nicht komplett durch die Versicherung finanziert werden.

Pflegetagegeld

  • Geld flexibel verwendbar
  • gut für pflegende Angehörige
  • kann Versorgungslücke nicht immer zu 100 % schließen
  • sehr guter Schutz ist teuer

Eine Sonderform des Pflegetagegelds ist der Pflege-Bahr. Dieses Produkt ist nach dem ehemaligen Gesundheitsminister und FDP-Politiker Daniel Bahr benannt und wurde 2013 eingeführt. Es wird mit fünf Euro pro Monat vom Staat gefördert, wenn der Versicherte selbst mindestens zehn Euro pro Monat einzahlt. Als einzige Form kann jeder Deutsche einen Pflege-Bahr-Tarif abschließen. Versicherer müssen auch die Anträge von älteren Menschen und Personen mit vielen Vorerkrankungen annehmen. Auf der anderen Seite ist die Wartezeit bis zum Beginn des Versicherungsschutzes extrem lang. Erst nach fünf Jahren ist es überhaupt möglich, Leistungen zu beziehen. Verbraucherschützer bemängeln darüber hinaus die geringen Leistungen der Police. Der Pflege-Bahr ist nach einhelliger Meinung von Ökotest und Finanztest nicht geeignet, um die Versorgungslücke zu schließen. Zwar sind die Prämien relativ gering, die Leistungen reichen dementsprechend aber nur dazu aus, um einen Bruchteil der Pflegekosten zu decken. Somit ist der Pflege-Bahr in erster Linie nur für Menschen geeignet, die keinen andere, höherwertige Pflegezusatzversicherung abschließen können.

Allerdings bieten etliche Versicherer auf freiwilliger Basis auch Pflegetageldtarife mit gefördertem Anteil an. Sprich sie verlangen in etwa drei Mal so hohe Prämien wie beim Pflege-Bahr, stocken dafür aber die Leistungen erheblich auf. Damit ähneln sie normalen Pflegetageldpolicen mit dem Unterschied, dass es einen kleinen staatlichen Zuschuss gibt. In einem Test der Finanztest 5/2015 schneiden diese Kombinationstarife allerdings minimal schlechter ab.

Pflege-Bahr

  • steht auch älteren Menschen offen
  • staatlicher Zuschuss von 5 Euro pro Monat
  • schließt Versorgungslücke nur unzureichend
  • extrem lange Wartezeit

Eine Alternative zum Pflegetagegeld stellt die Pflegekostenversicherung dar. Sie muss allerdings deutlich früher abgeschlossen werden – je nach Unternehmen zwischen dem 50. und 65. Lebensjahr. Das Modell der Pflegekostenersicherung ist so konzipiert, dass die Versorgungslücke beglichen wird. Die Versicherung übernimmt also den Unterschied zwischen der gesetzlichen Pflegerente und den tatsächlichen Kosten – ganz egal, ob für die Pflege monatlich 500, 1.000 oder 2.500 Euro anfallen. Somit gibt es anders als beim Tagegeld kein Risiko, dass das Geld aus der Versicherung nicht ausreicht. Auf der anderen Seite müssen Versicherte die Kosten stets dokumentieren und regelmäßig beim Versicherer nachweisen, was einen immensen Aufwand bedeutet.

Das Modell der Pflegekostenversicherung eignet sich bestens für eine teure stationäre Betreuung. Pflegenden Angehörigen fällt es allerdings schwer, den immensen Aufwand vernünftig in bares Geld umzumünzen. Sie kommen bei der Pflegekostenversicherung nicht selten zu kurz, da die Pflegekostenversicherung stets zweckgebunden ist und nicht zumindest teilweise für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden kann. Einmalige Anschaffungen sind aus den Mitteln der Police ebenfalls nicht möglich.

Pflegekostenversicherung

  • schließt am zuverlässigsten die Versorgungslücke
  • sehr gut für teure Heimbetreuung
  • weniger geeignet für pflegende Angehörige
  • zweckgebunden
  • Hoher Aufwand durch ständige Nachweise
  • vergleichsweise früher Eintritt nötig

Darüber hinaus haben Verbraucher die Möglichkeit einer Pflegerentenversicherung: Sie kombiniert die Versicherung mit einer Altersvorsorge in Form eines Sparkontos. Das Höchsteintrittsalter ist mit 65 Jahren im Vergleich zu den anderen Formen durchschnittlich. Die Pflegerente ist flexibel verwendbar und kann zudem nicht nur monatlich, sondern auch mit einer Einmalzahlung beglichen werden. Zudem wartet sie mit den besten Leistungen für demenzkranke Personen der Pflegestufe 0 auf. Im Gegensatz zum Tagegeld und zur Pflegekostenversicherung garantieren branchenweit alle Versicherer, dass die Kunden im Leistungsfall keine Beiträge mehr bezahlen müssen. Der große Nachteil liegt in den immensen Kosten der Versicherung. Sie eignet sich somit im Grunde nur für Menschen mit einem sehr hohen Einkommen..

Aber auch wohlhabenen Bürgern rät der Bund der Versicherten dazu, Altersvorsorge und Pflegeversicherung voneinander zu trennen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegerentenversicherung sei im Vergleich zu den anderen Formen zu schlecht, so die gemeinnützige Organisation.

Pflegerente

  • flexibel verwendbar und abzahlbar
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall garantiert
  • Gute Leistungen für Demenzkranke
  • Sehr teure Police
  • Schlechtestes Preis-Leistungs-Verhältnis

Pflegeversicherung im Test

Wer sich für eine bestimmte Form der Pflegeversicherung entschieden hat, muss sich im letzten Schritt schließlich für einen bestimmten Anbieter entscheiden. Im Bereich der beliebten Pflegetagegeldversicherungen gibt es beispielsweise unabhängig von der Altersgruppe drei Angebote, die sich testübergreifend besonders empfehlen konnten. Die drei Anbieter Württembergische, Hanse Merkur und Allianz machten in den aktuellen Untersuchungen der Finanztest, Ökotest sowie Focus-Money den Testsieger jeweils unter sich aus. Für 30 bis 65-Jährige wurden die folgenden Tarife mehrfach ausgezeichnet:

Unternehmen Tarif Auszeichnung

  • Allianz PZTB03 (mit Zusatzbausteinen) – Testsieger Focus Money 34/2014
  • Hanse Merkur PA (mit Zusatzoption) – Testsieger Ökotest 4/2015
  • Württembergische PTPU – Testsieger Finanztest 5/2015

Für ältere Menschen empfehlen sich laut dem Deutschen Institut für Service-Qualität sowie einem Test durch Focus Money die Pflege-Bahr-Angebote der Barmenia, DFV und Signal Iduna. Bei der Pflegerente liegen in den Tests die Produkte der WWK und Ideal vorn.

Der Nachteil bei den Tests der Pflegeversicherungen ist allerdings, dass sie nie zu 100 Prozent auf die eigene Situation abgestimmt sein können, da die Modellkunden nie gänzlich mit der eigenen Situation übereinstimmen. Pflegeversicherung Tests sind daher einer von mehreren Bausteinen auf der Suche nach einer optimalen Absicherung: Neben den Testergebnissen können auch eine persönliche Beratung und Online-Vergleichsrechner dabei helfen, eine gute und passende Police zu finden.
Private Pflegeversicherung: 1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars
4,00 von 5 Punkten, basierend auf 4 abgegebenen Stimmen.

Loading...