Pflegeversicherung Kosten

Glückliches Ehepaar mit geringen Kosten für private Pflegeversicherung
Die Kosten für die private Pflegegeversicherung sind geringer, je früher man einsteigt.

Die freiwillige Pflegeversicherung wird von vielen Deutschen als sinnvoll erachtet. Wegen vermeintlich hoher Kosten verzichten aber viele Bürger darauf, neben der gesetzlichen Pflegeversicherung für das Alter vorzusorgen.

Dabei sind die Kosten für eine ordentliche Pflegezusatzversicherung bei einem Abschluss bis zum 55. Lebensjahr niedriger als 100 Euro pro Monat. Eine solche kontinuierliche Zahlung ist im Ernstfall besser, als sich oder Angehörige im Alter vor hohe Pflegekosten zu stellen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Fakten zum Theme private Pflegeversicherung. Außerdem können Sie kostenlos unseren Vergleichsrechner nutzen, um sich einen Überblick über die aktuellen Tarife am Markt zu verschaffen.

Je nach Pflegestufe sind nach Angaben der Stiftung Warentest durch die gesetzliche Pflegeversicherung zwischen 500 und 2.400 Euro im Monat nicht abgedeckt.
Natürlich lässt sich auch auf andere Art und Weise vorsorgen, aber da niemand wissen kann, ob, wann und wie lange er pflegebedürftig wird, ist die Pflegeversicherung die erste Wahl für alle, die auf Nummer sicher gehen und ihre Familie nicht unnötig belasten möchten.

Pflegeversicherung Rechner


Die freiwillige Pflegeversicherung besteht aus verschiedenen Varianten:

  • Pflegetagegeld,
  • Pflegekostenversicherung,
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflege-Bahr.

Für Laien sind die einzelnen Produkte schwer zu durchschauen. Bei welcher Form der Pflegeversicherung Kosten und Nutzen in dem besten Verhältnis stehen, erläutern wir in diesem Beitrag. Nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die Belastung für Ehepartner oder Kinder ist zu beachten, wenn eine pflegebedürftige Person nicht vorgesorgt hat. Inwieweit der Staat den Angehörigen in diesem Fall in die Tasche greift, lesen Sie hier auf tarifini.de. Außerdem erklären wir, wie hoch die monatliche Belastung durch die gesetzliche und private Pflegeversicherung derzeit ausfällt.

Gesetzliche und private Pflegeversicherung: Kosten pro Monat begrenzt

Jeder Deutsche muss sich kranken- und pflegeversichern. Seit 1995 ist auch die Pflegeversicherung obligatorisch. Träger der jeweiligen Versicherung ist die eigene Krankenkasse. Wer nicht über die Eltern mitversichert ist oder nicht von den Beiträgen befreit ist, zahlt also parallel zu den Krankenkassenbeiträgen zwangsläufig jeden Monat einen bestimmten Betrag für seine Versorgung im Alter. Im Jahr 2020 liegt der Anteil der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bei 3,05 Prozent des Einkommens. Alle Kinderlosen ab dem 23. Lebensjahr müssen sogar 3,30 Prozent ihres Lohns für die Versicherung abtreten. Sie zahlen 0,25 Prozenz zusätzlich von Ihrem Einkommen für die Pflegeversicherung. Dabei ist der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung auf eine bestimmte Summe begrenzt. Der Höchstbetrag ist aktuell 138,40  Euro im Monat. Kinderlose zahlen maximal einen Zuschlag von 11,34 Euro, also insgesamt bis zu 149,74 Euro. Angestellte kommen nur die Hälfte des Betrages auf, da der Arbeitgeber die anderen 50 Prozent übernimmt. Selbstständige müssen die Kosten allein tragen.

Für Privatversicherte, deren Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern dem individuellem Risiko kalkuliert werden, gilt im Übrigen oftmals auch der Maximalbetrag von rund 97 Euro. In der Praxis zahlen Privatversicherte jedoch deutlich weniger. Nur in den ersten fünf Jahren der Mitgliedschaft in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung kann die Belastung höher ausfallen. Beamte erhalten als beihilfeberichtige Personen in der Regel ohnehin mindestens die Hälfte der Prämien zurück.

Das ändert sich:
Mit jeder Erhöhung der gesetzlichen Beiträge steigen proportional auch die Kosten für die Pflegepflichtversicherung. Zudem wurde der Anteil für gesetzlich Versicherte bis 2019 auf 3,05 bzw. 3,30 Prozent erhöht, um pflegende Angehörige sowie das Pflegepersonal finanziell zu stärken.

Pflegezusatzversicherung: Kosten je nach Alter und Gesundheitszustand

Zusätzlich zu der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die gesetzliche Versicherung gilt unter Experten nämlich als „Teilkaskoversicherung“, die nicht ausreicht, um im Pflegefall alle Kosten zu decken.

Bei dieser freiwilligen Pflegeversicherung gibt es hauptsächlich zwei Kostenfaktoren: Neben dem Alter spielt vor allem der eigene Gesundheitszustand eine große Rolle. Der Versicherer fragt zum Beispiel nach, ob der potenzielle Kunde in den letzten 60 Monaten wegen psychischer Erkrankungen, Bluthochdruck oder Diabetes behandelt wurde. Gibt der Kunde Vorerkrankungen an – was er tatsächlich gewissenhaft machen sollte – kann das Unternehmen die Prämien erhöhen oder den Antrag im schlechtesten Fall ganz zurückweisen. Wer befürchtet, abgelehnt zu werden, sollte daher zunächst eine anonyme Risikoanfrage stellen. Denn jede Ablehnung eines Versicherers verschlechtert die eigenen Chancen bei einem erneuten Antrag, da jeder Fall in einer zentralen Datenbank der Branche vermerkt wird.

Das Geschlecht ist seit der Einführung der Unisex-Tarife im Jahr 2013 übrigens unerheblich, die Beiträge sind also für Mann und Frau einheitlich. Neben Alter und Gesundheitszustand ist natürlich auch ausschlaggebend, ob der Kunde mit den üblichen Leistungen zugunsten eines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses zufrieden ist oder besonderen Wert auf einen möglichst weitreichenden Schutz legt.

Geringe Kosten bei frühem Eintritt in die Pflegeversicherung

Viele Verbraucher äußern im Bezug auf die Beiträge vor allem zwei Fragen: Wie kann ich die Kosten für die Pflegeversicherung möglichst gering halten? Und wann ist der beste Zeitpunkt, um eine solche Police abzuschließen? Die beiden Antworten fallen allerdings widersprüchlich aus. So sprechen günstige Konditionen in jüngerem Alter zweifelsohne für einen frühen Abschluss. Jedoch sind viele Menschen nicht in der Lage, mit ihren ersten Gehältern die Kosten für die Pflegeversicherung zusätzlich zu den ohnehin schon anfallenden Belastungen zu stemmen. Sie sollten sich laut Verbraucherschützern wie der Stiftung Warentest besser erst einmal damit beschäftigen, auf eigenen Beinen zu stehen und sich vor existenziellen Bedrohungen zu schützen. Dazu zählen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Haftpflicht sowie die eigene Altersvorsorge.

Wer diese Vorkehrungen getroffen hat und ein festes Gehalt zur Verfügung hat, kann nun über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken. Besonders günstig ist die Pflegeversicherung für Menschen ab Mitte dreißig bis Ende vierzig. Policen mit einem ordentlichen Preis-Leistungs-Verhältnis gibt es aber auch noch für Personen, die um die 55 Jahre alt sind. Das heißt aber nicht, dass ein später Eintritt mit beispielsweise 60 und mehr Jahren nicht mehr möglich ist. Jedoch müssen Versicherte in diesem Alter mit sehr hohen Prämien und dem Risiko rechnen, nicht mehr aufgenommen zu werden. Ohnehin ist der Eintritt ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Unabhängig von dem Alter sollten Versicherte prüfen, inwieweit sie auf staatlich geförderte Produkte zurückgreifen können. Bestimmte Angebot, und zwar nicht nur der bekannte Pflege-Bahr, werden vom Staat subventioniert und können somit die Kosten für die Pflegeversicherung senken. Wichtig ist aber ein Check, ob der geförderte Tarif tatsächlich günstiger und besser ist als ein ungefördertes Produkt.

Pflegeversicherung: Kosten für Tagegeld, Pflege-Bahr und Co.

Im Folgenden möchten wir einige Beispiele vorstellen, wie hoch die Kosten für die Pflegeversicherung ausfallen können. Dabei handelt es sich jedoch immer um Modellfälle. Wie hoch der individuelle Beitrag in etwa sein wird, können Verbraucher durch Online-Vergleichsportale oder persönliche Beratungen herausfinden. Als erste Einschätzung genügen jedoch die folgenden Beispiele für die Kosten der Pflegeversicherung.

Die beliebteste Zusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung, bei der ein bestimmter Tagesgeldsatz von beispielsweise 50 Euro bereitgestellt wird. Der Kunde kann frei entscheiden, wofür er das Geld verwendet. Das Pflegetagegeld wurde zuletzt durch die Zeitschrift Finanztest 11/2017, herausgegeben durch die Stiftung Warentest, einem Test unterzogen. Demnach müssen 45-jährige Männer und Frauen bei dieser Pflegeversicherung zwischen 50 und 65 Euro pro Monat einplanen. Wer zehn Jahre älter ist, muss pro Monat mit Prämien zwischen 80 und 95 Euro rechnen. Wer sich der Rente nähert, muss hingegen mit über 100 Euro pro Monat kalkulieren. Die DFV, DKV und Hanse Merkur schneiden in diesem Test für ältere Pflegeversicherungskunden mit einer Note von 1,6 am besten ab.

Die Prämien für die Pflegekostenversicherung sind ähnlich hoch. Bei dieser Versicherung wird die Versorgungslücke – also die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten – ausgeglichen. Dafür müssen Kunden häufig Nachweise erbringen, wie hoch ihre Belastung ausfällt. Für pflegende Angehörige ist das schlecht, da sie ihre Arbeitskraft nicht in Rechnung stellen können. Der Aufwand kann sich aber lohnen, wenn professionelle Dienstleister die Pflege übernehmen.

Freiwillige Pflegeversicherung im Vergleich

Pflegetagegeld Pflegekostenvers. Pflege-Bahr Pflegerente
Art der Beiträge Monatsbeitrag Monatsbeitrag Monatsbeitrag Monatsbeitrag oder Einmalzahlung
Beitragsbefreiung möglich? Richtet sich nach der Pflegestufe Richtet sich nach der Pflegestufe nein Ja, im Schadensfall
Staatliche Förderung Nur in bestimmten Tarifen nein Fünf Euro pro Monat nein
Höchstalter zum Eintritt 65 bis 75 Jahre,je nach Versicherer 50 bis 65 Jahre, je nach Versicherer Keine Altersbeschränkung 65 Jahre

Quelle: pflegeversicherung.net

Als dritte Alternative bietet sich die Pflegerentenversicherung an. Sie kombiniert die Versicherung, die im Schadensfall eine Rente auszahlt, mit einem Sparkonto zur Altersvorsorge. Dadurch ist sie aber erheblich teurer als die anderen Pflegeversicherungen. Kunden können aber wählen, ob sie monatliche Beiträge oder eine Einmalzahlung leisten möchten. Beispiel: Für eine garantierte Rente von 2.000 Euro pro Monat wäre eine Sofortzahlung von etwa 70.000 bis 80.000 Euro notwendig. Der gemeinnützige Bund der Versicherten, die größte Verbraucherorganisation des Landes, rät von dieser Form ab, da die Beiträge „viel zu hoch“ seien. Besser sei es, Pflegeversicherung und Altersvorsorge zu trennen.

Abschließend kommt für Verbraucher auch der Pflege-Bahr in Frage, der bereits ab einer Eigenleistung von 10 Euro im Monat mit fünf Euro vom Staat gefördert wird. Anders als bei den anderen Pflegezusatzversicherungen können Versicherte nicht abgelehnt werden, weshalb auch kein Höchstalter für den Eintritt festgelegt ist. Diese Policen gelten aber als leistungsschwach und sind daher in erster Linie nur für ältere Menschen interessant, die keinen Schutz bei einem anderen Versicherer mehr finden. Das Urteil der Finanztest fällt insgesamt schlecht aus. Der Pflege-Bahr „taugt wenig“. Als 70 Jähriger erhalte man für 60 Euro Monatsbeitrag bei einer Demenz nur den gleichen Betrag ausgezahlt. Zudem müssen Versicherte fünf Jahre warten, ehe sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Wer 65 Jahre alt ist, muss für die leistungsstärksten Pflege-Bahr Tarife zwischen 80 und 100 Euro im Monat aufbringen. Dafür erhält er im Pflegefalbei der Central immerhin bis zu 2.000 Euro. Bei einer Einzahlung zwischen 25 und 50 Euro können Kunden hingegen nicht mit vierstelligen Auszahlungen rechnen.

Pflegeversicherung: Kosten im Vergleich mit Versorgungslücke

Wer nur die Kosten für die Pflegeversicherung zu Rate zieht, kann schlecht einschätzen, ob die Beiträge gerechtfertigt sind. Daher sollten Verbraucher auch die Kosten kennen, die im Pflegefall ohne Versicherung auf sie zukommen. Aber wie hoch ist eigentlich das Risiko, irgendwann einmal auf fremde Hilfe angewiesen zu sein?

Über 2,6 Millionen Menschen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland pflegebedürftig. Davon sind etwas mehr als 2 Millionen Menschen sind 70 Jahre oder älter. Bei insgesamt 13 Millionen Senioren beträgt das Risiko der Pflegebedürftigkeit also rund 15 Prozent. Es lässt sich also sagen, dass etwa jeder sechste Senior pflegebedürftig ist, während die überwiegende Mehrheit bis in ein hohes Alter fit bleibt.

Deutlich mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen gehört der Stufe I an, ist also erheblich auf andere Menschen angewiesen. Hier müssen aus der eigenen Rente, durch Sozialhilfen, Unterhalt von Ehemann- oder Frau sowie den eigenen Kinder oder eben durch private Zusatzversicherungen etwa zwischen 550 und 750 Euro im Monat aufgebracht werden. Das entspricht ungefähr dem zehn- bis fünfzehnfachen Beitrag eines 45-Jährigen für seine Tagegeldversicherung. In unserer Tabelle zeigt sich auch: Je höher die Pflegestufe, desto größer wird die Versorgungslücke. Diese fällt bei der Pflege zu Hause durch Angehörige geringer aus als bei einer professionellen Betreuung im Heim.

Versorgungslücke zu Hause Versorgungslücke im Heim Anzahl der Pflegebedürftigen
Pflegestufe 0 550 Euro 750 Euro Keine Angaben
Pflegestufe I 550 Euro 750 Euro 1,465 Millionen
Pflegestufe II 1.300 Euro 1.000 Euro 840 000
Pflegestufe III 2.350 Euro 1.300 Euro 310 000

Quellen:: Finanztest, Juli 2015 (Versorgungslücke); Statistisches Bundesamt, 2014 (Anzahl der Pflegebedürftigen)

Die Zahlen sind eine Momentaufnahme für das Jahr 2015. Bis 2050 wird ein Anstieg der Pflegebedürftigen auf 4,4 Millionen Menschen erwartet. Dass die Versorgungslücke trotz der Verbesserungen in der Pflegepflichtversicherung weiter wächst, erscheint angesichts der demografischen Entwicklung als wahrscheinlich.

Pflegeversicherung: Auf Kosten in Zukunft vorbereitet sein

Ein Abschluss einer Pflegeversicherung hat Auswirkungen über mehrere Jahrzehnte. Wie hoch die Pflegekosten später sein werden, kann niemand mit Sicherheit sagen. Somit ist unklar, ob das Geld im Schadensfall zu 100 Prozent ausreicht. Es kann aber angenommen werden, dass es für den Großteil der Kosten genügt. Eine Zusatzversicherung sollte aufgrund der langen Laufzeit zumindest eine Dynamisierung enthalten, so dass die Versicherung an die Inflation angepasst ist. Somit sinkt der Realwert der Police nicht, sondern bleibt gleich.

Auch die Entwicklung der Beiträge lässt sich schwer prognostizieren. Verbraucher sollten aber in jedem Fall wissen, dass sie nach Erhöhungen der Prämien ohne eine Verbesserung der Leistungen ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Dieses außerordentliche Recht zur Kündigung kann bis zu einem Monat nach der Ankündigung beansprucht werden. Wirksam werden kann die Kündigung frühestens dann, wenn die Preiserhöhung in Kraft tritt. Allerdings ist ein frühzeitiger Austritt aus der Pflegeversicherung in der Regel nicht sinnvoll, da die geleisteten Beiträge verloren gehen.

Pflegekosten für die Angehörigen: Was muss mein Kind zahlen?

Ein Grund für den Abschluss einer Pflegeversicherung kann es sein, den Ehepartner oder den Nachwuchs finanziell nicht zu stark an der eigenen Pflege beteiligen zu wollen. Dafür muss man wissen, dass die Pflegekosten nach dem folgenden Prinzip finanziert werden:

  1. Zuerst zahlt der Pflegebedürftige selbst, also zum Beispiel durch seine Rente oder eventuelle Pflegezusatzversicherungen.
  2. An zweiter Stelle springt das Sozialamt ein, falls das eigene Budget nicht ausreicht.
  3. Falls nahe Angehörige vorhanden sind, fordert das Sozialamt einen Teil der Kosten von den Verwandten: Zunächst von einem möglichen Ehepartner, dann von den Kindern (oder Eltern).

Bei dem letzten Schritt spielt das Einkommen der Angehörigen eine große Rolle. Der Lebensunterhalt und die Altersvorsorge der Sprößlinge hat Vorrang vor der Pflege der Eltern. Nach der Düsseldorfer Tabelle ist ein lediges Kind bis zu einem Einkommen von 1.800 Euro sowie ein verheiratetetes Kind bis zu einem Familieneinkommen von 3.240 Euro nicht unterhaltspflichtig. Schwiegerkinder werden nur als Ehepartner berücksichtigt, alleine sind sie nicht verpflichtet, Pflegekosten zu übernehmen. Eine Familie mit einem Nettoeinkommen von 6.000 Euro muss heutzutage mit rund 1.000 Euro für die Pflege eines Elternteils aufkommen.

Pflegeversicherung: Kosten bei der Steuer senken

Um die Kosten für die Pflegeversicherung effektiv zu senken, können die Ausgaben beim Finanzamt angegeben werden. Die Pflichtversicherung ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 3b des Einkommenssteuergesetzes (EstG) zu 100 Prozent bei der Steuer absetzbar. Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 bei Angestellten, 2.800 Euro bei Selbstständigen und 3.800 Euro bei Ehepaaren geltend gemacht werden können. Ist der Maximalbetrag durch Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgereizt, können auch andere Policen wie beispielsweise die Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Die freiwillige Pflegezusatzversicherung zählt hingegen zu den Sonderausgaben nach § 10 Abs. 4 EstG. Sie können nur im Rahmen der Maximalbeträge geltend gemacht werden. Positiv für den Versicherten ist, dass das ausbezahlte Pflegegeld aus der Police nicht versteuert werden müssen, wenn es an Angehörige weitergegeben wird.


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