ÄrzteteamDas deutsche Gesundheitssystem kennt zwei verschiedene Arten der Krankenversicherung. Privat oder gesetzlich versichern? Diese Frage stellt sich vielen Arbeitnehmern erst gar nicht, solange sie unter der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 56.250 Euro brutto bleiben. In diesem Fall werden sie automatisch zu Pflichtmitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Besserverdiener haben die freie Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Auch Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten steht die Tür zur privaten Krankenversicherung (PKV) offen. Ebenso können sich Studenten für eine PKV entscheiden – sie sind mindestens bis zur Exmatrikulation an ihre Entscheidung gebunden. Doch ist es auch sinnvoll, diesen Schritt zu wagen?

Die Wahl der Krankenversicherung, sich privat oder gesetzlich zu versichern, sollte gut überlegt sein. Oft ist eine Rückkehr nicht so reibungslos möglich, wie viele Verbraucher denken. Tarifini greift deshalb die Unterschiede zwischen den beiden Systemen auf, erklärt Vor- und Nachteile und verrät, für wen sich welche Krankenversicherung lohnt.
Fakten zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Weniger als neun Millionen Menschen haben eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Der Großteil der Deutschen ist also gesetzlich krankenversichert. Etwa jedes dritte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sorgt jedoch zusätzlich privat vor. Zusatzversicherungen für das Krankenhaus, die Ambulanz und Auslandsreisen sowie den Zahnarzt finden immer größere Beachtung: Fast 25 Millionen Menschen haben durch eine private Zusatzversicherung ihren gesetzlichen Schutz aufgestockt. Das kann eine gute Alternative für alle Verbraucher sein, die sich nicht über einen langen Zeitraum an die private Krankenversicherung binden möchten. Auf der anderen Seite ist es möglich, dass der Schutz in dieser Kombination insgesamt teurer ist als bei einer privaten Vollversicherung.

Wichtigsten Zahlen & Daten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Vergleich:

GKV PKV
Mitglieder 70,65 Millionen Mitglieder 8,8 Millionen Privat-Vollversicherte + 24,8 Millionen Zusatzversicherungen von gesetzlich Versicherten
Anzahl der Versicherer 116 Krankenkassen 42 Unternehmen und sieben außerordentliche Mitglieder
Marktführer Techniker Krankenkasse Debeka
Einnahmen 212,42 Milliarden Euro 36,82 Milliarden Euro aus Beiträgen
Ausgaben 213,56 Milliarden Euro 25,81 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen

Quellen: GKV-Spitzenverband, PKV-Verband Bundesministerium für Gesundheit, Statistisches Bundesamt

Private & gesetzliche Krankenversicherung: Unterschiede sind groß

Beide Systeme funktionieren grundlegend anders. In der GKV wird der monatliche Beitrag nach dem Einkommen des Mitglieds bemessen. Hierbei gilt das Solidarprinzip: Menschen mit höherem Einkommen werden stärker in die Pflicht genommen als Personen mit niedrigen Lohneinkünften. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent des Einkommens abgesenkt. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 50 Prozent, also 7,3 Prozentpunkte. Darüber hinaus wird jedoch ein Zusatzbeitrag fällig, der allein durch das Mitglied finanziert werden muss. Er ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei den bundesweiten verfügbaren Krankenkassen liegt die Spanne im Jahr 2016 zwischen 0,59 Prozent bei der HKK und 1,7 Prozent bei der Viactiv. Pro Monat kann sich dadurch durchaus ein hoher zweistelliger Unterschied ergeben.
Außerdem müssen auch Beiträge zur Pflegeversicherung entrichtet werden, die jedoch deutlich geringer ausfallen.

  • Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung: 14,60 % – zur Hälfte vom Arbeitnehmer zu zahlen
  • Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung je nach Kasse unterschiedlich – voll zu zahlen
  • Erhöhter Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose: 2,60 % – zur Hälfte zu zahlen

Sofern das Arbeitsamt nicht die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, wird auch freiwillig versicherten Selbstständigen mit sehr geringen Verdiensten mindestens ein Monatseinkommen von 968,33 Euro angerechnet. Pro Monat müssen mit Krankengeldanspruch etwas mehr als 140 Euro bezahlt werden. Auch nach oben ist der Monatsbeitrag gedeckt: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50 Euro müssen keine Sozialabgaben entrichtet werden. Höchstens betragen die Abzüge ohne Zusatzbeitrag demnach 618,68 Euro für die Krankenversicherung plus 110,18 Euro für die Pflegeversicherung. Davon müssen Arbeitnehmer aber nur die Hälfte aus eigener Tasche zahlen, da sich der Arbeitgeber zu einem gleichen Teil beteiligt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Die Ärzte stellen ihre Rechnungen direkt an die Krankenkasse aus. Es können hauptsächlich Leistungen gewährt werden, die der Gesetzgeber vorschreibt. Nach Angaben der Stiftung Warentest überschneiden sich die Krankenkassen zu mehr als 95 Prozent. Darüber hinaus bieten die Krankenkasse freiwillige Zusatzleistungen – etwa zur Gesundheitsförderung, beim Zahnersatz oder der Alternativmedizin. Somit gehen sowohl die Beiträge als auch die Leistungen immer stärker auseinander. Einen aussagekräftigen Preis-Leistungs-Vergleich der Branche hat im April 2016 die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) veröffentlicht. Bei diesen Krankenkassen erhielten die Kunden am meisten für ihr Geld:

  1. IKK Brandenburg Berlin (regional auf diese beiden Bundesländer beschränkt): 88 Punkte
  2. AOK Plus (Sachsen und Thüringen): 86 Punkte
  3. Techniker Krankenkasse (bundesweit): 85 Punkte

PKV mit Vorteilen in Flexibilität

Die private Krankenversicherung lässt ihren Kunden einen viel größeren Spielraum für die medizinische Versorgung. Welche Leistungen vertraglich zugesichert werden, hängt ganz von dem einzelnen Kunden ab. Dass Privatpatienten oft schneller und bevorzugt behandelt werden, ist kein Geheimnis. Weitere mögliche Extras gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sind unter anderem:

  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Ein- oder Zweitbettzimmer bei stationären Aufenthalten
  • Hohe Zahlungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Stärkere alternativmedizinische Leistungen
  • Geld für Sehhilfen
  • Unterstützung bei ambulanten Kuraufenthalten und stationärer Reha
  • Sterbebegleitung für unheilbar Kranke

Die Arztrechnungen müssen zumindest bei ambulanten Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip zunächst durch den Kunden beglichen werden. Erst, nachdem die Rechnung bei dem privaten Versicherer eingereicht wurde, erhalten Versicherte den vertraglich vereinbarten Anteil zurück. Kunden können dadurch also durchaus auch auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben, erhalten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung aber meistens höhere Zuschüsse. Bei Krankenhausaufenthalten wird in der Regel direkt mit dem Versicherer abgerechnet.

Das Solidarprinzip der GKV ist in der privaten Krankenversicherung außer Kraft gesetzt. Vielmehr kommt es ausschließlich auf das individuelle Risiko an, wie hoch die Beiträge ausfallen. Dies nennt sich Äquivalenzprinzip. Das „individuelle Risiko“ setzt sich vor allem aus diesen Faktoren zusammen:

  • Alter
  • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
  • Beruflicher Status (verbeamtet, angestellt, selbständig)
  • Weitere Risikofaktoren (z.B. Rauchen)

Private Krankenversicherung: Vor- und Nachteile

Aus diesen Unterschieden ergeben sich für Privatpatienten Vor- und Nachteile. Das private System begünstigt junge, fitte Personen, die einen niedrigen Beitrag zahlen müssen. Sie sind oftmals für eine geringere Prämie als in der GKV auf einem höheren Niveau abgesichert. Mit zunehmendem Alter nehmen jedoch üblicherweise die körperlichen Beschwerden zu – das führt zwangsläufig zu höheren Prämien. Zwar werden bis zum 60. Lebensjahr 10 Prozent der Prämien als Altersrückstellung zurückgelegt. Doch die insgesamt 219 Milliarden Euro an Reserven reichen längst nicht bei allen Senioren aus, um im Alter die höheren Kosten auszugleichen. Für nicht wenige Rentner bleibt nur der Ausweg in einen qualitativ minderwertigen Tarif.

Wie hoch die Kosten im Einzelfall ausfallen, lässt sich beispielsweise durch einen Online-Vergleich ermitteln. Hier einige Beispiele für günstige und gleichzeitig sehr gute private Krankenversicherungen aus dem Finanztest 5/2014 der Stiftung Warentest:

  • Beamte im Alter von 35 Jahren zahlen beim Testsieger Concordia 196 Euro im Monat
  • Eine gleichaltrige Selbstständige muss bei der Provinzial 395 Euro einplanen
  • Einem 35-jährigen Angestellten berechnet die Huk-Coburg 441 Euro

Darüber hinaus müssen eventuell auch zusätzliche Kosten für den Nachwuchs eingeplant werden. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung vorgesehen.

Tipp: Mehr zum Thema finden Sie auch auf unserem PKV Fachportal unter https://privatekrankenversicherungtests.de/privat-oder-gesetzlich-versichern/

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherer im Überblick:

+

Einmal vereinbarte Leistungen gelten ein Leben lang. In der GKV drohen hingegen Leistungskürzungen Ab 40 Jahren wird ein Vertragsabschluss sehr teuer. Hohe Beiträge im Alter nicht auszuschließen
höherwertige medizinische Versorgung möglich Keine kostenlose Absicherung von Familienmitgliedern, ebenso wenig während Mutterschaft- oder Urlaubszeiten
Günstig für junge und gesundheitlich fitte Kunden Leichtes Kostenrisiko und erhöhter Aufwand durch das Erstattungsprinzip

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung sorgten zu Beginn des Jahres 2016 für Schlagzeilen. Die steigenden Gesundheitskosten und die geringen Renditen von Zinsanlagen belasten beide Systeme. Die gesetzlichen Krankenversicherer können darauf durch eine Erhöhung des Zusatzbeitrags oder eine Streichung von Extra-Leistung reagieren. Den privaten Krankenversicherern steht eine Kürzung von Leistungen nicht offen. Für sie bleibt nur die Möglichkeit, ihre Beiträge anzupassen. Drastische Erhöhungen, wie sie die mitgliederstarke DKV im Frühjahr 2016 vollzogen hat, sind aber eher eine Ausnahme. Welche Versicherer langfristig am stärksten wirtschaften, geht aus dem jährlich veröffentlichten Map-Report hervor. Hier glänzt der Marktführer Debeka seit Jahren als Testsieger. Im Jahr 2016 schnitten außerdem diese Unternehmen sehr gut ab:

  • Signal
  • Provinzial
  • Deutscher Ring
  • Barmenia
  • Alte Oldenburger
  • SDK
  • Concordia

Privat oder gesetzlich versichern: Für wen lohnt sich was?

Arzt stellt Rezept ausDie private Krankenversicherung wird von Verbraucherschützern insbesondere Beamten nahegelegt. Stiftung Warentest spricht nur für diese Berufsgruppe eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Staatsdiener haben einen Anspruch auf eine Beihilfe des Dienstherrn, die mindestens 50 Prozent umfasst. Pensionäre erhalten 70 Prozent. Dazu kommen hohe Zuschüsse für Lebenspartner und Kinder. Zwar sind die Beihilfe-Regelungen in jedem Bundesland etwas anders gestaltet, Fakt ist jedoch bundesweit: Beamte müssen ihre Gesundheitskosten nicht in vollem Umfang aus eigener Tasche zahlen. Sie müssen nur den Teil übernehmen, für den die Beihilfe nicht aufkommt. In der gesetzlichen Krankenversicherung verschenken sie diese Möglichkeit. Deshalb haben sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts letztendlich 4,27 Millionen Beihilfeberechtigte für die PKV entschieden. Das macht fast die Hälfte aller Mitglieder in der privaten Krankenversicherung aus.

Nur bedingt geeignet ist die private Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige. Sie müssen mit doppelt so hohen Beiträgen wie Beamte rechnen. Dazu kommt, dass im Alter hohe Kosten entstehen können. Dafür sollten sich Angestellte und Selbstständige laut Stiftung Warentest wappnen, indem sie über mehrere Jahrzehnte etwa 200 bis 250 Euro pro Monat zur Seite legen. Damit kann später das Problem ausgeglichen werden, dass die Beiträge steigen und gleichzeitig als Rentner weniger Geld zur Verfügung steht als während des Berufslebens.

Ob sich Angestellte und Selbstständige privat oder gesetzlich versichern, sollte sich auch nach den persönlichen Faktoren richten. Die Entscheidung richtet sich insbesondere nach diesen Merkmalen:

  • Alter:Je jünger der Kunde, desto niedriger der Beitrag. Es kann allerdings sinnvoll sein, erst einmal die Entwicklung im beruflichen und privaten Umfeld abzuwarten. Ab einem Alter von etwa 40 Jahren macht ein Wechsel in die private Krankenversicherung laut Finanztip kaum noch Sinn – zumal eine Rückkehr in die GKV ab einem Alter von 56 Jahren nur sehr schwer möglich ist.
  • Einkommen: Laut Procontra ist die private Krankenversicherung „nichts für Kleinselbstständige“. Es ist stattdessen im Idealfall ein hohes und möglichst sicheres Einkommen erforderlich. Gutverdiener werden in der gesetzlichen Krankenversicherung am stärksten belastet. Ein hohes Einkommen ist für die PKV insbesondere wichtig, um auf die Beiträge im Alter vorbereitet zu sein. Fällt die Rente sehr hoch aus, ist auch eine monatliche Zahlung von 500 Euro kein Problem. Wer als Senior vor Zahlungsprobleme gestellt wird, kann aber immerhin in den Basistarif wechseln, der jedoch nur Leistungen auf GKV-Niveau bereithält. Der letzte Ausweg ist der Notlagentarif.
  • Familienstand: Da es keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern gibt, lohnt sich die PKV umso weniger, je mehr Kinder geplant oder geboren sind. Alleinversorger eines größeren Haushalts sind besser bei einer gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Verdienen beide Partner gut und sind zudem kinderlos, ist eine soziale Absicherung weniger wichtig und die PKV eine ernsthafte Alternative.
  • Gesundheitszustand: Umso fitter ein Kunde ist, desto lukrativer ist die PKV. Verbraucher mit chronischen Vorerkrankungen sind gut mit der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Dort wird ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch das Kollektiv ausgeglichen, während in der PKV jeder Kunde auf sich selbst gestellt ist.

Im Einzelfall gilt es, die verschiedenen Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung abzuwägen. Bei der Entscheidung sollten auch künftige Lebensumstände so gut wie möglich bedacht werden.

PKV und GKV Wechsel: So klappt der Übertritt

Stiftung Warentest spricht bei der Frage, ob sich jemand privat oder gesetzlich versichert, gar von einer „Entscheidung fürs Leben“. Ein Wechsel innerhalb der beiden Systeme ist nur bedingt möglich. Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung sind bereits deutlich geworden. Doch wie sieht es mit einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung aus?

Ein solcher Wechsel zur GKV ist nur möglich, wenn eine Versicherungspflicht entsteht. Dies ist hauptsächlich der Fall, wenn Selbstständige einen festen Job unter der Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro pro Jahr antreten (Stand 2017). Privatversicherte Angestellte können zum Beispiel durch eine Teilzeitarbeit versicherungspflichtig werden. Darüber hinaus ist ein Wechsel auch dann denkbar, wenn sich jemand arbeitslos meldet oder einen Wohnsitz im Ausland aufnimmt. Beamte können nur mit dem Verlust ihres Status zu einer gesetzlichen Krankenkasse übertreten.

Der Gesetzgeber hat den Wechsel ab einem Alter von 56 Jahren deutlich erschwert. Ein Wechsel ist im Normalfall ausgeschlossen. Nur, wer im Alter von 51 bis 55 Jahren mindestens einen Tag Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse war, darf sich erneut zur GKV umorientieren.

Im Jahr 2011 gab es zum letzten Mal mehr Übertritte in die private als in die gesetzliche Krankenversicherung. Während sich 232.000 Personen neu privat versicherten, wechselten lediglich 160.000 Menschen zur GKV. Das ergibt für die PKV ein Plus von 72.000 Personen. In den letzten vier Jahren verloren die privaten Krankenversicherer hingegen Kunden an die GKV: Das Minus betrug allein in den letzten beiden Jahren rund 100.000 Versicherte. 2014 verloren die privaten Versicherer 55.000, ein Jahr später 47.100 Mitglieder. Dahingegen verstärkt sich der Trend, zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung die medizinische Versorgung durch eine Zusatzversicherung zu verbessern.

Weitere Quellen:

https://www.krankenkassenvergleich.com

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