Welche Versicherungssumme bei der Hausratversicherung wählen?

Die Versicherungssumme ist bei der Hausratversicherung ein zentraler Vertragsinhalt. Sie muss möglichst genau an den Wert des Hausrats angepasst werden, damit die Versicherung tatsächlich für den kompletten Schaden aufkommt. Bei einer zu geringen Absicherung bleibt der Kunde auf einem Teil der Kosten für die Widerbeschaffung und die Reparatur sitzen. Andererseits führt eine zu hohe Summe dazu, dass die Beiträge unnötig hoch ausfallen.

Hausratversicherung Deckungssumme: Münzen aufgestapeltViele Verbraucher können aber schlecht einschätzen, welche Versicherungssumme sie bei der Hausratversicherung wählen sollen. Teilweise werden Gegenstände bei der Kalkulation vergessen, andere Sachen werden zu niedrig oder zu hoch eingeschätzt. Um die Versicherungssumme möglichst genau an den Hausrat anzupassen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Entweder ein pauschaler Betrag pro Quadratmeter oder
  2. eine frei verhandelbare Entschädigungsgrenze.

Das Team von tarifini.de erklärt Ihnen, welche Versicherungssumme bei der Hausratversicherung optimal ist.

Versicherungssumme pro Quadratmeter bei der Hausratversicherung

Eine Überversicherung ist zwar ärgerlich, aber für den Verbraucher eher zu verschmerzen als eine zu niedrige Versicherungssume. Verbraucher sollten unter allen Umständen eine Unterversicherung vermeiden, da sie im Schadensfall nicht vollständig abgesichert sind. Ein Beispiel für ein solches Szenario: Die Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro, tatsächlich ist der Hausrat aber 60.000 Euro wert. Das führt dazu, dass der Kunde nur anteilig zu 50 Prozent entschädigt wird. Und zwar nicht nur, wenn der Schaden die Versicherungssumme übersteigt, sondern auch bei kleineren Vorfällen. Wird etwa ein 2.000 Euro teures Sofa beschädigt, erhält der Kunde aufgrund der Unterversicherung nur 1.000 Euro für die Reparatur.

Glühbirne in Grün - Tipp von tarifni.deVermeiden Sie unbedingt eine „Unterversicherung“! Der pauschale Wert pro Quadratmeter sollte mind. 650 Euro betragen. Wer hier am falschen Ende spart, kann im Schadensfall eine böse Überraschung erleben.

Viele Unternehmen verzichten aber auf diese Unterversicherungsklausel, was für den Verbraucher von Vorteil ist. Dafür wird ein pauschaler Wert pro Quadratmeter vereinbart, der üblicherweise mindestens 650 Euro beträgt. Dies reicht nach Ansicht der Stiftung Warentest in vielen Fällen für einen ausreichenden Versicherungsschutz aus. Schäden, die über den Betrag hinausgehen, werden jedoch nicht erstattet. Beispiele für entsprechende Versicherungssummen sind:

Wohnfläche in qm Versicherungssumme in Euro

  • 30qm: 19.500
  • 50qm: 32.500
  • 75qm: 48.750
  • 100qm: 65.000
  • 150qm: 97.500

Bei dieser pauschalen Berechnung der Versicherungssumme zählt nur die Fläche der Wohnung, also Zimmer, Küche und Bad. Die Gegenstände sind auch auf dem Balkon, der Garage, dem Keller oder dem Dachboden abgesichert, diese Flächen müssen bei der Kalkulation aber nicht mit einbezogen werden.

Versicherungssumme bei der Hausratversicherung selbst

Nicht immer führt die pauschal errechnete Versicherungssumme aber zu einem guten Schutz. Für äußerst luxuriös eingerichtete Wohnungen sind 650 Euro pro Quadratmeter zu niedrig. Entweder kann der Kunde seinen Hausrat exakt ermitteln oder einen Tarif mit einer deutlichen höheren Entschädigungsgrenze wählen. Manche Angebote sehen eine Erstattung von 200.000 Euro und mehr vor. Damit der Versicherer auf eine Prüfung der Unterversicherung verzichtet, muss der Kunde lediglich die Größe seiner Wohnung angeben. In diesen speziellen Wohnflächentarifen fallen erheblich höhere Kosten für Hausratversicherungen an als bei Standardangeboten.

Auf der anderen Seite sind große Wohnungen mit sparsamen Inventar deutlich überversichert. In diesem Fall ist es empfehlenswert, den genauen Wert des Hausrats zu ermitteln und abzusichern. Dabei darf kein Raum und kein Gegenstand ausgelassen werden. Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert der Sachen, also das, was sie heute im Laden beim Neukauf kosten würden. Hier liegt der häufigste Irrtum, denn viele Kunden gehen davon aus, dass nur noch der Zeitwert ausschlaggebend ist. Besonders unterschätzt wird vor allem der Wert von Designerklamotten, Fernsehern und Schuhen. Es ist außerdem unerheblich, ob es sich um ein Geschenk oder eine teure Anschaffung handelt.

Generell sollte der Wert des Hausrats ohnehin von Zeit zu Zeit überprüft werden, damit es nicht zu einer Über- oder Unterversicherung kommt. Mindestens im Drei-Jahres-Rythmus sollte daher eine Inventarliste angefertigt werden. Hat sich der Wert des Hausrats erheblich gesteigert oder verringert, sollte die Versicherungssumme angepasst werden.

Wertsachen werden an Versicherungssumme gemessen

Auf sehr teure Investitionen müssen Verbraucher ein besonderes Augenmerk legen. Kunstschätze oder andere exklusive Einzelwaren sollten in jedem Fall als Nachweis für die Versicherung fotografisch festgehalten werden. Bei einer kostspieligen Neuanschaffung kann der Kunde entweder darüber nachdenken, die Versicherungssumme zu erhöhen oder zusätzlich eine einzelne Police nur für den wertvollen Gegenstand abzuschließen. Für eine Sonderversicherung spricht, dass viele Hausratversicherungen nicht in vollem Umfang für Wertsachen aufkommen. Oftmals ist nur ein bestimmter Anteil an der gesamten Versicherungssumme vorgesehen, auch wenn es sich um teureres Einzelstück handelt.

Ein Beispiel für die Unterversicherung von Wertsachen: Zerstört wird ein wertvolles Kunstwerk mit einem Wiederbeschaffungswert von 30.000 Euro, alle anderen Gegenstände im Haushalt bleiben unversehrt. Die garantierte Summe liegt mit 50.000 Euro deutlich darüber, dennoch erhält der Kunde nur einen Teil des Schadens. Der Grund: In der Police sind Wertsachen nur bis zu maximal 30 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Bei 50.000 Euro ergibt das 15.000 Euro – also nur die Hälfe des Wiederbeschaffungswerts. Für den Verbraucher ist das ein ärgerliches Verlustgeschäft.

Manche sehr gute, aber gleichzeitig teure Hausratversicherungen sehen eine solche anteilige Erstattung aber nicht vor und kommen stattdessen auch für Wertsachen zu 100 Prozent auf. Alternativ können Kunden auch bei ihrem Versicherer nachfragen, ob die anteilige Erstattung für Wertsachen bei der bereits bestehenden Hausratversicherung erhöht werden kann – etwa von 20 auf 50 Prozent. Das reicht bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro zum Beispiel für ein 25.000 Euro teures Designerstück aus. Je höher der Prozentsatz für die Erstattung, desto höher fällt auch der Aufpreis aus. Weitaus luxuriöse Wertgegenstände können daher besser einzeln versichert werden.

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