Riester Rente Vor- und Nachteile

Für die meisten Personen ist die Riester Rente eine gute Möglichkeit, um sich mit staatlicher Förderung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Wie bei jeder Anlageform gibt es auch bei der Riester Rente nicht nur Vorteile. Vor einer Entscheidung für oder gegen einen Riester Vertrag sollten diese immer gegeneinander abgewägt werden.

Vorteile der Riester Rente

Attraktive Zulagen bei Riester Rente

Zu den größten Pluspunkten bei der Riester Rente gehören sicher die attraktiven Zulagen. Der Vertragsinhaber erhält eine maximale Förderung von 154 Euro pro Jahr. Dazu gibt es für kindergeldberechtigte Kinder nochmals 185 Euro oder 300 Euro extra.

Riester Rente mit steuerlichen Vorteilen

Sparer können bei ihrer Steuererklärung bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen.

Bonus für Berufseinsteiger

Seit 2008 erhalten Berufseinsteiger eine einmalige Zulage von 200 Euro. Anspruch haben Sparer unter 25 Jahren, die nach dem 31.12.1982 geboren sind.

Hohe Gesamtförderung

Durch die Kombination aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen ergibt sich bei der Riester Rente eine hohe Gesamtförderung. Je nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder liegt die persönliche Förderquote zwischen 25 und 90 Prozent. Das bedeutet von jeden 100 Euro die in den Vertrag fließen übernimmt der Staat zwischen 25 und 90 Euro.

100-prozentige Kapitalgarantie

Die Kapitalgarantie ist ein weiterer großer Vorteil der Riester Rente. Der Anbieter muss zum Rentenbeginn 100 Prozent der eingezahlten Beträge inklusive erhaltener Zulagen garantieren. Ein Verlustrisiko kann somit komplett ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Riester Verträge, die als Fonds Sparplan abgeschlossen wurden. Somit bieten sich hier hohe Renditechancen ohne Verlustrisiko.

Lebenslange Rentenzahlung der Riester Rente

Im Vergleich zu anderen Altersvorsorge-Produkten erhalten Versicherte bei der Riester Rente eine lebenslange Rentenzahlung. Diese darf während der gesamten Auszahlungsphase nicht fallen. Die Rentenzahlungen bleiben somit immer gleich oder steigen sogar noch an.

Einmalzahlungen bei Riester Rente sind möglich

Kunden können bei Renteneintritt eine Einmalzahlung erhalten. Für Verträge vor 2005 können 20 Prozent des angesparten Kapitals und für später abgeschlossene Verträge 30 Prozent des angesparten Betrags als Einmalzahlung entnommen werden.

Hinterbliebenenschutz vereinbaren

Bei Vertragsschluss kann auf Wunsch eine Absicherung der Hinterbliebenen vereinbart werden. Bei einem Tod während der Auszahlungsphase erhalten Angehörige dann weitere Zahlungen für die garantierte Rentenzeit. Verstirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase besteht Anspruch auf das Vorsorgekapital.

Ruhestellung des Riester Vertrages

Jeder Anbieter muss seinen Kunden die Ruhestellung des Vertrags ermöglichen. Innerhalb dieses Zeitraums entfallen die Beitragszahlungen und es werden auch keine Zulagen gewährt. Der Vertragsinhaber kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt wieder mit Ansparen fortfahren, ohne dass ihm hierbei Nachteile entstehen. Bei guten Anbietern entstehen während der Ruhestellung keine bzw. nur sehr geringe Kosten.

Schutz vor Pfändung und Insolvenz der Riester Rente

Das angesparte Kapital ist vor Pfändung und Insolvenz geschützt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch die Zulagen beantragt werden. Nach einem Urteil des Amtsgericht München verliert der Sparer ansonsten seinen Pfändungsschutz. Zudem wird die Altersvorsorge bei Beantragung von Hartz-IV für die Berechnung des Barvermögens nicht berücksichtigt.

Zur Eigenheimfinanzierung geeignet – Wohn-Riester

Seit der Einführung von Wohn Riester können die Zulagen auch zur Finanzierung eines Eigenheims genutzt werden. Somit beteiligt sich der Staat an den eigenen vier Wänden.

Nachteile der Riester Rente

Obwohl die Riester Rente für viele Menschen eine sehr gute private Rentenversicherung darstellt, hat diese Altersvorsorge natürlich auch einige Nachteile. Diese haben wir hier übersichtlich zusammengestellt.

Geförderter Jahresbeitrag ist begrenzt

Inklusive der erhaltenen Zulagen dürfen maximal nur 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Begrenzte Vererbbarkeit

Verstirbt der Vertragsinhaber während der Ansparzeit, ist nur eine Übertragung des Guthabens auf den Sparvertrag des Ehepartners möglich. Eine Auszahlung an die Angehörigen ist nur unter Abzug der erhaltenen Zulagen und Steuervorteile möglich.

Bei Tod während der Rentenphase gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einer Rentenversicherung ist die Auszahlung nur bei entsprechender Zusatzvereinbarung möglich. Bei Fondsparplänen wird genau so wie in der Ansparphase verfahren. Das angesparte Guthaben ist folglich nicht verloren. Lediglich bei Tod nach dem 85. Lebensjahr ist auch bei Fondssparplänen keine Auszahlung an Hinterbliebene mehr möglich.

Mitunter hohe Abschlusskosten bei Riester Rente

Die beim Abschluss entstehenden Gebühren werden gemeinsam mit den Kosten für Vertrieb und Verwaltung gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt. Eine Ausnahme gilt nur für Banksparpläne, bei denen generell keine Abschluss- und Verwaltungskosten berechnet werden.

Rentenzahlungen müssen versteuert werden

Aufgrund der staatlichen Förderung während der Ansparzeit müssen spätere Rentenzahlungen in voller Höhe versteuert werden. Allerdings fällt das Einkommen bei den meisten Personen im Rentenalter geringer aus. Somit sinkt auch der persönliche Steuersatz und belastet die Riester Rente nicht so stark.

Hohe Lebenserwartung bei Riester Rente vorausgesetzt

Die Versicherer gehen von einer teilweise sehr hohen Lebenserwartung ihrer Kunden aus, was zu einer geringeren monatlichen Rente führt. Verstirbt der Versicherungsnehmer früher, erhält er im Vergleich zu seinem Guthaben eine zu geringe Rente. Umgekehrt profitieren Rentner, die älter werden als erwartet.

Geringe Flexibilität der Riester Rente

Die Rentenzahlungen beginnen frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres. Aus dem Vertrag können dann lediglich 30 Prozent des Guthabens als Einmalzahlung entnommen werden. Der Rest wird immer als lebenslange Rente ausgezahlt.

Auszahlung nur innerhalb der EU

Vor einiger Zeit mussten Rentner die ins Ausland zogen ihre Förderung noch zurückzahlen. Mittlerweile haben Versicherte zumindest innerhalb der EU Anspruch auf die volle Riester Rente. Außerhalb der EU bleibt jedoch die alte Bestimmung bestehen

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