Riester Rente WürfelAufgrund der demografischen Entwicklung müssen immer weniger Beitragszahler die Renten für immer mehr Rentenbezieher aufbringen. Um dieses Missverhältnis auszugleichen, hat der Gesetzgeber 2001 die Riester Rente eingeführt. Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte Anlage, welche zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt werden kann. Mittlerweile haben rund 16 Millionen Bundesbürger einen Riester Vertrag abgeschlossen. Zu beachten dabei ist, dass sich Leistungen der einzelnen Anbieter mitunter sehr stark unterscheiden. Zudem gibt es verschiedene Varianten, die je nach persönlichen Voraussetzungen mehr oder weniger gut geeignet sind. tarifini.de erklärt, worauf Sie vor einem Abschluß einer privaten Riester Rente unbedingt achten sollten.

Die wichtigsten Fakten zur Riester Rente im Überblick:

  • Die Riester Rente hilft Arbeitnehmern und Beamten bei der privaten Altersvorsorge.
  • Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.
  • Sparer erhalten 154 Euro jährlich sowie pro Kind bis zu 300 Euro.
  • Pro Jahr können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
  • Im Ruhestand wird eine lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Es gibt verschiedene Riester Produkte wie Riester Rentenversicherung, Fondsparplan, Banksparplan, Wohn Riester und Riester Bausparvertrag.

Nur zertifizierte Produkte sind förderberechtigt

Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Riester Verträge. Dadurch wird sichergestellt, dass die angebotenen Produkte die staatlichen Fördervoraussetzungen erfüllen. entsprechen. Zuständig für die Zertifizierung ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Um ein Zertifikat zu erhalten müssen die Verträge folgende Bedingungen erfüllen:

Vertrag erhält eine Garantie zum Erhalt des Vorsorgekapitals und darf zu keinerlei Verlusten führen.

  • Lebenslage Rente muss garantiert sein.
  • Die Auszahlung der Leistungen beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr.
  • Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt.
  • Mit Beginn der Rentenzahlung darf maximal ein Betrag von 30 Prozent aus dem Anlagevermögen entnommen werden.
  • Verträge können vierteljährlich gekündigt und beitragsfrei gestellt werden.
  • Es dürfen ausschließlich geschlechtsneutrale Tarife angeboten werden.


Die Zertifizierung erlaubt noch keinen Rückschluss auf die Rentabilität eines Produktes. Es wird lediglich bescheinigt, dass die staatlichen Förderungsvorschriften erfüllt werden. Deshalb ist ein solches Zertifikat keinesfalls mit einem Gütesiegel zu vergleichen.

Tipp in eigener Sache: Falls Sie mehr über das Thema wissen möchten, besuchen Sie auch unser Fachportal zum Thema Riester Rente.

Wie sieht die Förderung der Riester Rente aus?

Riester VersicherungDie Riester Rente soll insbesondere Familien mit Kindern den einfachen Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Die Grundzulage beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr. Ehepartner, die beide einen eigenständigen Riestervertrag besitzen, können die Zulage gesondert in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte förderberechtigt ist. Die Höhe der Zulage hängt von den geleisteten Einzahlungen ab. Um die volle Riester Förderung zu erhalten müssen mindestens 4 Prozent des maßgebenden Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Wer im Vorjahr keine Einkünfte erzielt hat, muss für die volle Förderung zumindest den Sockelbetrag von 60 Euro in seinen Vertrag einzahlen.

Für jedes Kind wird eine weitere Zulage von 185 Euro jährlich gezahlt. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurde gilt ein erhöhter Zulagebetrag von 300 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es noch einen Berufseinsteiger Bonus. Wer seinen Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, erhält einmalig 200 Euro gutgeschrieben.

Ergänzt wird die Zulagenförderung durch steuerliche Entlastungen. Vertragsinhaber können Eigenleistungen von bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Wer kann die Riester Förderung in Anspruch nehmen?

Einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester Förderung haben insbesondere:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
    Bezieher von ALG I und II
  • nicht erwerbstätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Vorruhestandsbezügen, sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld, wenn vorher eine Versicherungspflicht bestand

Keinen Anspruch auf Riesterförderung besitzen:

  • freiwillig Versicherte
  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Rentner, die eine Altersvollrente bzw. ausschließlich eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente beziehen
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind
  • nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtige Personen

Welche Unternehmen bieten Riester Verträge an?

Bis 2004 war die Riester Förderung auf wenige Produktgruppen beschränkt. Mittlerweile herrscht jedoch weitgehend eine Anlagefreiheit. Riester Produkte werden sowohl von Versicherungsunternehmen wie auch Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Dabei können Kunden zwischen verschiedenen Anlageprodukten wählen.

Riester Rente als klassische Rentenversicherung

Wer bezüglich seiner privaten Altersversorgung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich für eine klassische private Rentenversicherung entscheiden. Hier wird das eingezahlte Vermögen ausschließlich in festverzinslichen Anlagen investiert. Die garantierte Verzinsung wurde zum 01.01.2015 gesenkt und liegt für neu abgeschlossene Verträge bei 1,25 Prozent. Klassische Rentenversicherung bieten den Vorteil, dass der Versicherte bei Vertragsabschluss weiss, welche Rente später ausgezahlt wird. Trotz des garantierten Zinssatzes gibt es auch bei der Rentenversicherung große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Dies gilt insbesondere für die von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen. Vor Abschluss eines Vertrages empfiehlt sich daher stets ein Vergleich von Leistungen und Konditionen.

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