Hausratversicherung zahlt mehr als viele erwarten

Junge Frau ist über Leistungen der Hausratversicherung überraschtFür viele Verbraucher sind die Kosten der entscheidende Faktor bei einer Versicherung. Nicht nur bei der Hausratversicherung müssen aber auch die Leistungen stimmen, über die sich Verbraucher oftmals erst an zweiter Stelle informieren. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass sie eine schlechte Police abschließen, die nur niedrige oder in bestimmten Fällen gar keine Leistungen übernimmt. Natürlich ist das nicht die Regel: So schütten die Hausratversicherer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) pro Jahr stolze 1,4 Milliarden Euro an ihre Kunden aus.

Aufgrund der großen Leistungsunterschiede sollten Verbraucher nicht nur den Preis, sondern auch die Bedingungen genau unter die Lupe nehmen. So wissen sie im Voraus, was die Hausratversicherung übernimmt und was nicht. Durch einen umfassenden Hausratversicherung Vergleich der können Verbraucher die Einschränkungen so gering wie möglich halten. Die Redaktion von tarifini.de gibt einen Überblick über die Leistungen der Hausratversicherung und klärt auch auf, wann Verbraucher nicht mit einer Hilfe rechnen können. Falls Sie direkt online in wenigen Minuten selbst eine Hausratversicherung abschließen möchten, nutzen Sie einfach unseren Online Hausratversicherung Rechner.

Was übernimmt die Hausratversicherung an Gegenständen?

Handelsübliche Hausratversicherungen legen zwei verschiedene Kategorien fest, für die sie im Schadensfall aufkommen. Zum einen wird der Hausrat, also die abgesicherten Gegenstände, genau beschrieben. Zum anderen werden auch alle Gefahren aufgelistet, die mit in die Police eingeschlossen sind.

Normalerweise sind laut GDV alle beweglichen Sachen versichert, die zum Inventar gehören oder auch in Räumen abgestellt werden, die zur Wohnung zählen. Im Klartext gehören also auch alle Gegenstände, die sich Keller oder in der Garage befinden, zum Hausrat. Abgesicherte Sachen können beispielsweise sein:

  • Bücher
  • Computer und andere elektronische Gegenstände
  • Geschirr
  • Kinderspielzeug
  • Kleidung
  • Kühlschrank
  • Lampen
  • Möbel
  • Sofa
  • Teppiche

Dazu kommen weitere Gegenstände aus Keller und Garage, wie etwa ein Rasenmäher oder Werkzeuge. Auch Fahrräder sind üblicherweise mit in den Schutz eingeschlossen, solange sie nicht außerhalb der zu der Wohnung gehörenden Räume abgestellt wurden. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zum Thema Fahrradversicherung. Nachfolgend finden Sie ein Beratungsformular zur Hausratversicherung.


Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel den Wiederbeschaffungspreis für entwendete oder beschädigte Gegenstände. Der erstattete Wert entspricht also nicht unbedingt dem Kaufpreis. Vielmehr soll die Summe ausreichen, um einen gleichwertigen Gegenstand zu den aktuell geltenden Preisen erwerben zu können. Beschädigtes Inventar muss allerdings nicht zwingend neu gekauft werden, manchmal reicht auch eine Reparatur. Die Kosten übernimmt selbstverständlich die Hausratversicherung. Auch für eine Wertminderung von Gegenständen, die zwar beschädigt, aber noch nutzbar sind, kommt der Versicherer auf.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Darüber hinaus werden in den Versicherungsbedingungen auch alle Ursachen für einen Schaden definiert, welche die Hausratversicherung übernimmt. Definiert sind üblicherweise die folgenden Leistungspunkte:

  • Absturz von Flugkörpern
  • Blitzeinschlag
  • Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus
  • Explosion
  • Feuer
  • Leitungswasseraustritt
  • Hagel- und Sturmschäden
  • Raub

Am wichtigsten ist für Verbraucher der Schutz vor Feuer, Einbrüchen und Leitungswasser. Sie sind nicht nur die häufigsten Ursachen, sondern richten auch den größten Schaden an. Durchschnittlich fallen in allen drei Fällen vierstellige Kosten an – bei Einbrüchen ist der Schaden mit 1.571 Euro laut GDV am höchsten.

Was zahlt die Hausratversicherung nicht?

Jeder Versicherer nimmt in seinen Versicherungsbedingungen auch einige Leistungseinschränkungen vor. Für eine Auszahlung der Leistungen darf der Schaden oftmals nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sein, etwa durch eine nicht abgeschlossene Tür. Mittlerweile verzichten nach Angaben der Stiftung Warentest jedoch viele Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf diese Klausel. Detaillierte Informationen können beispielsweise bei der Verbraucherzentrale angefragt werden.

Neben den grundsätzlichen Ausschlüssen gibt es auch einige weitere konkrete Einschränkungen im Bezug auf die Ursachen der Schäden. Wichtige Vertragsinhalte, die dem Kunden bekannt sein sollten, sind oftmals unter anderem:

  • Absicherung nur für Einbruchdiebstahl: Nicht ersetzt werden in der Regel einfache Diebstähle ohne ein Eindringen in die eigenen vier Wände. Somit ist auch Trickbetrug in dem Leistungskatalog in vielen Fällen nicht vorgesehen.
  • Das Feuer muss durch eine offene Flamme verursacht worden sein: Implodierende Elektrogeräte sowie Schwelbrände sind nicht mit in der Hausratversicherung inbegriffen.
  • Sturm in ausreichender Stärke: Die Police sieht nur eine Auszahlung vor, wenn ein Sturm der Windstärke 8 Verwüstungen angerichtet hat.
  • Austritt von Leitungswasser muss aus dem Rohrsystem stattfinden: Der Versicherer zahlt also beispielsweise für einen Rohrbruch, eine überlaufende Badewanne oder Dusche sowie geplatzte Spül- oder Wachmaschinenschläuche. Nicht mit eingeschlossen sind daher etwa Schäden nach einer Überschwemmung, Regen und Hochwasser. Diese Risiken können auf eigene Initiative durch eine zusätzliche Elementarschadenklausel abgedeckt werden. Das kann beispielsweise in Lawinengebieten oder in der unmittelbaren Nähe von Flüssen sinnvoll sein. Der Versicherer behält sich jedoch eine genaue Prüfung des Risikos vor und verlangt einen deutlichen Aufschlag für die Mehrleistungen. Dieser Zusatz kann sich jedoch lohnen, da Elementarschäden mit durchschnittlich rund 3.120 Euro die höchsten Kosten überhaupt verursachen.
  • Begrenzung der Außenversicherung: Für einen bestimmten Zeitraum bleibt der Schutz bestehen, wenn Kunden beispielsweise ihr Radio oder ihren Laptop für längere Zeit in ihrem Schrebergarten unterbringen. Oftmals ist die Außenversicherung aber auf drei Monate begrenzt. Bessere Tarif sehen einen längeren Schutz von bis zu einem Jahr vor.
  • Fahrradversicherung außerhalb des Hauses: Solange das eigene Rad mit einem Schloss in Keller oder Garage gesichert ist, gehört es zweifelsohne zum Hausrat. Eine weitergehende Absicherung ist jedoch nicht selbstverständlich. Es ist aber möglich, das Fahrrad durch einen Aufschlag ab etwa 20 Euro pro Jahr auch außerhalb der eigenen vier Wände abzusichern. Viele Anbieter kommen jedoch nur für Schäden zwischen 6 und 22 Uhr auf. Gute Tarife sehen hingegen eine Absicherung von 2.340 Euro und einen uneingeschränkten Schutz auch während der Nacht vor. Um diesen besonderen Schutz für das eigene Bike sicherzustellen, müssen Verbraucher aber selbst aktiv werden und bereit sein, höhere Prämien zu bezahlen.
  • Erstattung für Wertgegenstände: Kunden müssen auch beachten, dass besonders wertvolle Einrichtungsbestandteile bei vielen Versicherern nicht in vollem Umfang erstattet werden. Sehr gute Versicherungsbedingungen garantieren aber eine Erstattung zu 100 Prozent.

Hausratversicherung übernimmt nur Versicherungssumme

Im Gegenzug sollte das Unternehmen aber unbedingt auf die sogenannten Unterversicherung verzichten. Andernfalls darf es im Schadensfall die Gegenstände anteilig ersetzen, wenn der Wiederbeschaffungswert des Inventars höher ist als die Versicherungssumme. Wenn nur 30.000 Euro vertraglich vereinbart sind, der Schaden aber beispielsweise 40.000 Euro beträgt, erhält der Kunde für seine Gegenstände jeweils nur 75 Prozent des Wiederbeschaffungswert. Daher ist der Verzicht auf die Unterversicherungsklausel für den Verbraucher äußerst wichtig.Einer der wichtigsten Bausteine ist eine ausreichende Versicherungssumme bei Hausratversicherungen. Einem üblichen Haushalt ohne Luxusausstattung rät die Stiftung Warentest dazu, pro Quadratmeter der Wohnfläche 650 Euro abzusichern. Die Bewohner einer Zwei-Zimmer-Wohnung mit 60 Quadratmetern sollten also im Schadensfall pauschal 39.000 Euro für Widerbeschaffung und Reparatur der Gegenstände erstattet bekommen. In einem Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern empfehlen die Verbraucherschützer eine Versicherungssumme von 78.000 Euro.

Bei der Kalkulation muss immer der Hausrat mit einbezogen werden. Ist die Einrichtung besonders stilvoll und luxuriös, kann der pauschale Quadratmeter-Wert nicht ausreichen. Es empfiehlt sich in diesem Fall, eine Liste aller Einrichtungsgegenstände anzufertigen und den entsprechenden Wert des Hausrats abzusichern. Für einen optimalen Schutz des Inventars ist es manchmal auch notwendig, höhere Hausratversicherung Kosten in Kauf zu nehmen. Andererseits verhält es sich in großen Wohnungen mit geringer Ausstattung: Die pauschale Berechnung führt zu einer Überversicherung. Hier hilft eine individuell vereinbarte Summe, um die Kosten für die Hausratversicherung zu reduzieren.

Bei größeren Anschaffungen oder nach einem längeren Zeitraum sollte der eigene Hausrat auf seinen aktuellen Wert überprüft werden. Reicht die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr aus, sollte der Kunde bei seinem Versicherer einen Antrag stellen, um die Summe entsprechend zu erhöhen.

Was übernimmt die Hausratversicherung? Vergleich der Versicherer wichtig

Auf die Frage, was die Hausratversicherung übernimmt, ist immer entscheidend, um welches der deutschlandweit 126 in der Branche tätigen Unternehmen es sich genau handelt. Entscheidend sind im Schadensfall immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Allein können sich die meisten Deutschen in der Vielzahl der Anbieter und Tarife aber nur schwer zurechtfinden. Welche Konditionen besonders verbraucherfreundlich und gleichzeitig zu ordentlichen Preisen angeboten werden, geht aus diversen Hausratversicherung Tests hervor. Sie bieten Verbrauchern eine gute Orientierungshilfe auf der Suche nach einer bezahlbaren und verlässlichen Hausratversicherung.

Hausratversicherung im Test 2019/2020

Der letzte Test der Hausratversicherung fand im September 2019 statt. Für das Handelsblatt analysierte die Rating Agentur Franke und Bornberg Preise und Leistung von über 30 verschiedenen Versicherern. Tatsächlich konnten 18 Hausratversicherer mit einem sehr guten Ergebnis abschneiden. Das spricht insgesamt für eine sehr gute Leistungslandschaft im Bereich der Hausratversicherungen. 6 Hausrat Versicherer erreichten die Gesamtzahl von 100 Punkten:

  1. Medienversicherung mit dem Tarif Premium
  2. Ammerländer mit dem Tarif Excellent
  3. Docura mit dem Tarif Protect
  4. LBN mit dem Tarif LBN Besser
  5. Basler mit dem Tarif Ambiente Top
  6. HDI mit den Tarifen Hausrat Premium, Paket Fahrrad, Elementar

Hausratversicherung im Test 2018

In einem Test der Stiftung Warentest aus März 2018 wurden 140 Hausratversicherungen getestet. Für 2019 gibt es noch keinen aktuellen Test. Die Ergebnisse wurden in der Finanztestausgabe 04/2018 veröffentlicht. Im Test wurden die Versicherer berücksichtigt, die auch grobe Fahrlässigkeit einschließen. Das heißt, sie kommen auch für den Schaden auf, wenn man zum Beispiel bei Sturm das Fenster aufgelassen hat.  Desweiteren wurden nur Tarife verglichen, die folgende Leistungsmerkmale beinhalten:

  • Wertsachen sind mit mind. 20% der Versicherungssumme abgedeckt
  • Fahrraddiebstahl mit mindestens 1000 Euro abgedeckt
  • Schäden durch Überspannung eingeschlossen

Herausgekommen ist, dass der Wohnort bei der Hausratversicherung eine große Rolle spielt. Je nach Gebiet fallen sehr unterschiedliche Kosten an und auch die Leistungen unterscheiden sich teilweise. Insgesamt kann man sagen, dass sich die folgenden Versicherer mit besonders guten Tarifen auszeichnen:

  1. Medien (Premium)
  2. Ammerländer (Comfort)
  3. Schwarzwälder
  4. Exclusiv Fair Play Direkt
  5. Docura Protect

Ältere Tests zur Hausratversicherung in 2014

Im Hausratversicherung Test von Focus-Money in Zusammenarbeit mit Franke & Bornberg aus dem Juli 2014 bietet die Interrisk das beste Preis-Leistungs-Verhältnis an. Ebenfalls sehr gut schneiden die Ammerländer und die Basler ab.

Die Stiftung Warentest gibt vor allem Tipps für günstige Hausratversicherungen, die aber auch bestimmten Leistungen genügen müssen. Abhängig von dem Wohnort spricht die hauseigene Zeitschrift Finanztest 04/2014 verschiedene Empfehlungen für preiswerte Unternehmen aus. In kleineren Dörfern und Gemeinden ist die WGV am günstigsten, in Darmstadt, Hannover und Köln liegt die Docura beim Preis vorn. Ein sehr gutes Verhältnis von Beiträgen und Leistungen hat nach Einschätzung der Experten das Angebot der DVO.Eine ähnliche Untersuchung führte das Deutsche Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag des Fernsehsenders n-tv durch. Mit Abstand die besten Leistungen werden der Interlloyd attestiert. Das Unternehmen erreichte in dieser Kategorie 98 von 100 möglichen Punkten. Testsieger wurde aber die Huk-Coburg (nicht in unserem Rechner vorhanden – bitte externe Webseite besuchen) aufgrund eines unschlagbaren Preises.

Bei jedem Test stellen die unterschiedlichen Institutionen ein enormes Leistungsgefälle der Anbieter fest, so ein intensiver Vergleich der Hausratversicherungen eine absolute Pflichtaufgabe für Verbraucher sein sollte.