Was versichert die Gebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Nach der Haftpflichtversicherung ist die Versicherung des Gebäudes die wichtigste Versicherung für den Hauseigentümer. Dieser lebt ständig mit dem Risiko, dass sein Haus durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser stark beschädigt oder sogar zerstört wird. Ohne eine Gebäudeversicherung können solche schlimmen Ereignisse auch noch in einem finanziellen Fiasko enden. Ein Gebäudeversicherung Vergleich ist unverzichtbar.

Eine Gebäudeversicherung vereinigt den Schutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag und Hagel, je nach Vertragsumfang und zusätzlicher Vereinbarung, auch gegen Naturereignisse wie z.B. Überschwemmungen und Lawinen. Darüber hinaus sind bei den meisten Verträgen zusätzliche Risiken eingeschlossen. Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen.

Die Gebäudeversicherung ist eine sogenannte “Verbundene Versicherung“, d.h. man kann die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw. auch einzeln versichern. Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte etwa dem Wert der Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadens liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Stellt sich bei einem Schaden heraus, dass eine Unterversicherung vorliegt, wird das Versicherungsunternehmen die Entschädigung kürzen.

Was in Gebäudeversicherung versichert ist:

Die Gebäudeversicherung schützt zunächst das Gebäude selbst, zudem Nebengebäude, wie Garage, Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen, die allerdings im Versicherungsvertrag benannt werden müssen. Sie schützt nicht nur den eigentlichen Baukörper selbst, sondern auch alle mit dem Gebäude fest vebundenen Teile, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, Einbaumöbel, auch eine komplette Einbauküche, sanitäre Installationen und die elektrischen Anlagen. Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, wird in dem Sammelbegriff “Gebäude” erfasst. Es gehören üblicherweise also auch Brenn- stoffvorräte, Werkzeuge, am Gebäude fest angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen dazu.

In den Bedingungen des Vertrages können noch weitere Leistungen mitversichert werden, z.B. Beseitigung von Graffiti, Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transportkosten, Lagerkosten, Kosten für eine Unterkunft bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume oder auch Gebühren für Sachverständige, die bei Feststellung des Schadens entstehen. Gegenstände, die nicht fest am Haus angebracht sind, wie z.B. Grundstückszäune, Hundehütte, Fahnenmast sind nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung geschützt, können jedoch gegen Aufpreis eingeschlossen werden.

Was nicht versichert ist:

  1. Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt. Früher waren auch Schäden, die der Versicherte grob fahrlässig verursachte, dazu zählen z.B. nicht nur Brandschäden durch unbeaufsichtigt brennende Kerzen, Rauchen im Bett, sondern auch Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und Außentüren nicht versichert. Durch den Wegfall des “Alles- oder- Nichts-Prinzips” seit 2008 können Versicherte in solchen Fällen aber hoffen, wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.
  2. Schäden, die durch Hitze ohne Feuer entstehen, z.B. Verformungen von Teilen der Einbauküche (es hat sich kein Feuer ausgebreitet).
  3. Sengschäden, z.B. Brandlöcher im Parkett, entstanden durch Zigarettenglut.
  4. Kurzschluss- und Überspannungsschäden
  5. Schäden durch Plantsch- und Reinigungswasser
  6. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser
  7. Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen 8. Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  8. Schäden an Gebäudeteilen, die bei normaler Nutzung Feuer oder Hitze ausgesetzt sind, z.B. Teile des Ofens oder Kamins