Mit
dem Hochschulfreiheitsgesetz in NRW gilt ab dem 1.1.2007. Mit dem HFG
sind sie in folgender Rechtsstellung:
" §
2 Rechtsstellung
(1) Die Hochschulen nach § 1 Abs. 2 sind vom Land getragene, rechtsfähige
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch Gesetz können
sie auch in anderer Rechtsform errichtet oder in eine andere Rechtsform
umgewandelt oder in die Trägerschaft einer Stiftung überführt
werden…"
Damit sind auch die
Bundesregelungen bezüglich der Beschäftigten hinfällig.
Aufgrund dessen, haben die Universitäten in NRW neue Regelungen bezüglich
studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte vorgenommen. Diese
gelten ab dem 1.4.2008. Die Fachhochschulen konnten sich bisher noch nicht
einigen.
Neue
Richtlinie Unis [doc]
Um 2,9 % werden die
Löhne ab dem1.1.2008 in NRW angehoben. Außerdem wurde ein Anteil
"Weihnachtsgeld" in die Stundensätze eingerechnet. Dennoch
liegen die Höchstsätze immer noch deutlich unter der tariflichen
Stundenvergütung in Berlin.
Neue
Vergütungssätze [doc]
Hilfskraft nach
TdL-Richtlinien Abschnitt I Nr. 1 ab dem 1.1.2008
(SHK an Uni..) Bisher 8,02€/ Neu 8,25€ /
+ Sonderzuwendung 8,56€
(SHK an FH) Bisher 5,58€/ Neu 5,74€ / +
Sonderzuwendung 5,96€
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