Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten.

 

Hochschulfreiheitsgesetz NRW (HFG)

fzs zum HFG

Eckpunkte zum HFG 1/2006

Auswirkungdes HFG auf Beschäftigte an Hochschulen in NRW

 
 
  Neue TdL-Richtlinie in NRW ab dem 1.4.2008    

Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz in NRW gilt ab dem 1.1.2007. Mit dem HFG sind sie in folgender Rechtsstellung:

" § 2 Rechtsstellung
(1) Die Hochschulen nach § 1 Abs. 2 sind vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch Gesetz können sie auch in anderer Rechtsform errichtet oder in eine andere Rechtsform umgewandelt oder in die Trägerschaft einer Stiftung überführt werden…"

Damit sind auch die Bundesregelungen bezüglich der Beschäftigten hinfällig. Aufgrund dessen, haben die Universitäten in NRW neue Regelungen bezüglich studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte vorgenommen. Diese gelten ab dem 1.4.2008. Die Fachhochschulen konnten sich bisher noch nicht einigen.

Neue Richtlinie Unis [doc]

Um 2,9 % werden die Löhne ab dem1.1.2008 in NRW angehoben. Außerdem wurde ein Anteil "Weihnachtsgeld" in die Stundensätze eingerechnet. Dennoch liegen die Höchstsätze immer noch deutlich unter der tariflichen Stundenvergütung in Berlin.

Neue Vergütungssätze [doc]

Hilfskraft nach TdL-Richtlinien Abschnitt I Nr. 1 ab dem 1.1.2008

(SHK an Uni..) Bisher 8,02€/ Neu 8,25€ / + Sonderzuwendung 8,56€
(SHK an FH) Bisher 5,58€/ Neu 5,74€ / + Sonderzuwendung 5,96€

 
   
 
Stand 13. März 2008


Die Uni Bielefeld hat diese Richtlinie bereit umgesetzt.