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Die
Landesastenkonferenz der Hochschulen in NRW hat ein Forderungspapier mit
Mindeststandarts für studentische Beschäftigte bis zum Juni
2009 verabschiedet. Danach soll überpüft werden, welche Forderungen
umgesetzt wurden.
Ziel ist es, eine tarifliche Absicherung nach Vorbild des Berliner Tarifvertrags
für studentische Beschäftigte zu erreichen.
Bezahlung
- Angleichung Fachhochschulen an Universitäten
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ein Stundenlohn von 11 Euro im Bachelor- und Diplomstudiengang
..und 15 Euro im Masterstudiengang
Diese Forderung beruht darauf, dass Studierende nicht weiterhin arbeiten
gehen können, wenn sie als Hilfskraft eingestellt werden. Deshalb
muss eine ausreichende Finanzierung sicher gestellt werden. Die Unterschiede
in der Entlohnung hängen mit dem schon bestehenden wissenschaftlichen
Abschluss im Masterstudiengang zusammen.
- jährlicher Inflationsausgleich
Die letzten Erhöhungen dauerten 15 Jahre. Hiermit wird die Entlohnung
der preislichen Entwicklung angeglichen.
Vertragslaufzeit
- 4 Semester, komplettes Jahr (mit vorlesungsfreier Zeit)
Die Ausschreibung einer Hilfskraftstelle muss unbedingt 4 Semester enthalten.
Mit Zustimmung der Hilfskraft darf diese Zeit kürzer sein. Dies bietet
den Vorteil der langfristigen Planung auf beiden Vertragsseiten.
- In den Verträgen müssen feste
Wochentage ausgehandelt werden
an denen eine Hilfskraft arbeitet.
Damit soll eine Ausnutzung in Form von Stunden nacharbeiten auf Grund
von Feiertagen etc. verhindert werden.
Urlaubsanspruch
- Gleichstellung der Angestellten und der
Hilfskräfte
Die Regelungen sollten aus dem Tarifvertrag des Landes
übernommen werden.
Kündigungsschutz
- Da es ein befristeter Vertrag ist, kompletter
Kündigungsschutz
über den gesamten Zeitraum.
Eine weitere eigentlich als selbstverständlich anzusehende Forderung
ist, dass Hilfskräfte und die Lehrenden über Rechte und Pflichten
regelmäßig aufgeklärt werden, sowie über den aktuellsten
gesetzlichen Stand.
Forderungspapier [pdf] |
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