Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten.

 

Forderungspapier

Ansprechpartner der LAT:

Jan Schröder
antecho@gmx.de
01778018260.

 

 
 
  Mindestforderungen für Hilfskräfte an Hochschulen der LAT NRW 3/2008    
       
 
   
 
Stand 1. April 2008

Die Landesastenkonferenz der Hochschulen in NRW hat ein Forderungspapier mit Mindeststandarts für studentische Beschäftigte bis zum Juni 2009 verabschiedet. Danach soll überpüft werden, welche Forderungen umgesetzt wurden.

Ziel ist es, eine tarifliche Absicherung nach Vorbild des Berliner Tarifvertrags für studentische Beschäftigte zu erreichen.

Bezahlung


- Angleichung Fachhochschulen an Universitäten
- ein Stundenlohn von 11 Euro im Bachelor- und Diplomstudiengang
..und 15 Euro im Masterstudiengang


Diese Forderung beruht darauf, dass Studierende nicht weiterhin arbeiten gehen können, wenn sie als Hilfskraft eingestellt werden. Deshalb muss eine ausreichende Finanzierung sicher gestellt werden. Die Unterschiede in der Entlohnung hängen mit dem schon bestehenden wissenschaftlichen Abschluss im Masterstudiengang zusammen.

- jährlicher Inflationsausgleich

Die letzten Erhöhungen dauerten 15 Jahre. Hiermit wird die Entlohnung der preislichen Entwicklung angeglichen.

Vertragslaufzeit

- 4 Semester, komplettes Jahr (mit vorlesungsfreier Zeit)


Die Ausschreibung einer Hilfskraftstelle muss unbedingt 4 Semester enthalten. Mit Zustimmung der Hilfskraft darf diese Zeit kürzer sein. Dies bietet den Vorteil der langfristigen Planung auf beiden Vertragsseiten.

- In den Verträgen müssen feste Wochentage ausgehandelt werden
an denen eine Hilfskraft arbeitet.


Damit soll eine Ausnutzung in Form von Stunden nacharbeiten auf Grund von Feiertagen etc. verhindert werden.

Urlaubsanspruch

- Gleichstellung der Angestellten und der Hilfskräfte

Die Regelungen sollten aus dem Tarifvertrag des Landes
übernommen werden.

Kündigungsschutz

- Da es ein befristeter Vertrag ist, kompletter Kündigungsschutz
über den gesamten Zeitraum.


Eine weitere eigentlich als selbstverständlich anzusehende Forderung ist, dass Hilfskräfte und die Lehrenden über Rechte und Pflichten regelmäßig aufgeklärt werden, sowie über den aktuellsten gesetzlichen Stand.

Forderungspapier [pdf]