Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten.

 

 

HiWi Vollversammlung 24.Juni 2004

Musterschreiben an die Universität

Kontakte

Demo 30. Juni 2004 "Rettet die Bildung"

Info an goest am 18. Juni 2004

Presseerklärung AStA 21.Juni 2004

Presseerklärung AStA 25. Juni 2004

Petition der VV

 

 
 
  Kürzungen bei den HiWis in Göttingen    
       
 
   
 
Stand 28. Juli 2006


21.6.04 / Die Landesregierung kürzt weiter und die Uni gibt die Kürzung in eigener Regie weiter. Nach Umwandlung der Uni in eine Stiftung kann sie als selbständiger Arbeitgeber agieren und so gibt sie die Kürzung an eine Gruppierung weiter, die nicht tarifvertraglich abgesichert ist, der Gruppe der studentischen und examinierten wissenschaftlichen Hilfskräfte - die Hiwis. Das Präsidium der Universität hat einen Beschluß gefaßt, der gegen die ca. 1300 HiWi (ohne Klinikum) gerichtet ist. Pro studentischem Hiwi werden ca. 300 Euro pro Semester weniger gezahlt.

Sollten sich die HiWis geschlossen ihrer Kraft bewußt werden, würden sie sich zusammenschließen, eine Organisation schaffen, den Rückhalt bei Verdi suchen und mit Arbeitskampfmaßnahmen antworten, dürfte die Uni-Leitung Probleme bekommen. Leider ist diese Gruppe bislang nicht organisiert und nicht einmal durch den Personalrat vertretungsberechtigt.

Es gibt wohl Stellen die die Sache brisanter einschätzen: Vor dem Hörsaal, so nach Aussage einer der Organisatorinnen der VV waren zwei Zivilpolizisten zur Beobachtung stationiert.


HiWi-Vollversammlung 24. Juni 04
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen, die studentische Tarifvertragsinitiative und students at work riefen zu einer Vollversammlung aller an der Hochschule beschäftigten Studierenden am Donnerstag, den 24.6., 14 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude (ZHG) 009 auf. Auf dieser Vollversammlung sollten der Protest gegen die massiven Lohnkürzungen seit dem 1. Mai 2004 zum Ausdruck gebracht und über weitere Schritte beraten werden.

Von den ca. 1300 HiWis waren ca. 130 in den Hörsaal ZHG 009 gekommen. Auf die Frage, welchen Status diese Versammlung denn habe, weil Hiwis doch garkeine Rechte hätten, hieß es humorvoll "wir können uns auch Sachmittel-Vollversammlung nennen" ( Die Mittel für Hiwis werden nicht als Personalkosten sondern Sachmittel im Haushalt eingestellt)


Hörsaal 009 ZHG während der Hiwi-Vollversammlung am 24.6.04

Sonja Staarck von der Bundesweiten Studentischen Tarifinitiative war aus Hamburg zu Gast um eine übergreifende Einschätzung zu geben. Sie wies auf den Berliner Tarifvertrag von 1986 hin, den die damaligen Hiwis dort durch Protestaktionen durchgesetzt hatten, der aber leider nur in Berlin gelte. Dort liegt der Stundenlohn tariflich festgelegt über 10 Euro , es gibt 31 Urlaubstage und tarifliche Regelungen bei Krankheit, auch bei Krankheit von Kindern etc. Die Aktionen zur Durchsetzung dieser Forderungen sind übrigens sogar in einem Buch dokumentiert.


Im Bild von links nach rechts Marianne Faupel, Julia (Sudents at work) , Alexandra Ortmann und Sonja Staarck von der Bundes-Tarifini während ihres Vortrags.

Die Tarifgemeinschaft der Länder, so Staarck diktiere nach Lust und Laune die Gehaltshöhen wobei sie lediglich Obergrenzen festlegt, also die bisherigen 8,02 Euro / h dürfen von den Unis auch nach Belieben unterschritten werden, nur darüber dürfen sie nicht liegen. Einige Fachhochschulen z.B. probieren das auch mit 4 Euro pro Stunde. In der Diskussion rechnete jemand vor, daß die Sparmaßnahmen sich pro HiWi im Semester auf 300 Euro Minderung des Lohnes summieren.

Eine telefonische Anfrage seitens goest bei der Pressestelle der Uni wurde dahingehend beantwortet, die Landesregierung habe im Budget der Uni die Ausgaben für Hiwis abgesenkt und die Uni müsse diese Absenkung nun weitergeben an die Hiwis. Angesichts der Sparmaßnahmen auch in anderen Bereichen könne diese Büdgetabsenkung nur an die Hiwis weitergegeben werden. Desweiteren wird argumentiert, es habe eine Arbeitszeitverlängerung im tariflichen Bereich gegeben und da man die nicht auf die Hiwis übertragen habe, könne man eben demensprechend den Stundenlohn herabsetzen.

Frage in kleiner Runde nach Ende der Veranstaltung "Könnte man nicht fordern, die Professoren sollten von ihrem reichlichen Gehalt etwas an die Hiwis abgeben?" - Darauf folgte eine abwehrende Handbewegung, davon würde man sich noch größere "leibeigenschaftliche Abhängigkeit" der Hiwis von den Profs befürchten. Außerdem hoffe man immer noch eher auf die Unterstützung durch die Professoren.

Ein Hiwi aus dem Seminar für Geschichte sagte während der Diskussion, "die Uni meint, si könne mit studentischen Hilfskräften nach Belieben verfahren." Ratsherr Klecha, der als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni angestellt ist meinte, da nun die Universität Stiftungsuni geworden sei, könne man sie als Arbeitgeber auch zu einem Haustarifvertrag drängen. Ein weiterer Hinweis war, man solle prüfen ob nicht die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei sogenannten "Kettenverträgen" greifen, die irgendwann eine Festanstellung erforderlich machen.

Leider sind die Hiwis gegenwärtig auch in keiner Weise durch den Personalrat vertretbar. Sie müssen sich einfach frei assoziieren und organisieren. Dazu wurde auf der Vollversammlung der erste Schritt gemacht. Mailinglisten wurden eingerichtet und Informationsaustausch sowie eine Kampagne zur Gewinnung weiterer Hiwis in der der Auseinandersetzung geplant.

Bedeutsam ist, daß auch heute schon viele Tätigkeiten von Hiwis eigentlich tarifgebunden sind, weil der Bundesangestelltentarifvertrag BAT die Tarifzugehörigkeit über Tätigkeitsmerkmale bestimmt. Deshalb findet man in den Hiwi-verträgen auch nie konkrete Beschreibung der Tätigkeiten, sondern dort steht dann "Allgemeine Aufgaben" oder "Verwaltungsaufgaben". Es böte sich also an, wenn viele Hiwis mit Rechtsbeistand von Verdi auf eine Aufnahme in BAT-Verträge klagen.

Musterschreiben an die Universität

An den Präsidenten der Universität Göttingen -Personalabteilung -Goßlerstr. 5-7 Göttingen 37073

Tätigkeit an der Universität Göttingen als studentische Hilfskraft

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zeit vom (........) bis (.....) war ich an der Universität Göttingen als studentische Hilfskraft aufgrund der Verträge vom (......) tätig. In dieser Zeit führte ich vertragsgemäß folgende Tätigkeiten aus: Die Tätigkeit umfasste Stunden wöchentlich.
Die Bezahlung erfolgte nicht nach der Vergütungsordnung des BAT, sondern es wurde nur eine Pauschalvergütung nach den »Richtlinien der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschuk ausbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne abgeschlossene wissenschaftliche Hoch-schulausbildung (studentische Hilfskräfte)« gezahlt.
Dies waren nur (.....) EUR pro Stunde. Spätestens seit dem 1.1.2002 steht eine tarifrechtliche Regelung zur Herausnahme der studentischen Hilfskräfte aus den Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrages nicht mehr zur Verfügung, da am 1.1.2002 durch die Tarifvertragsparteien die Streichung der Regelung des § 3n BAT erfolgt ist. Auf die Regelung des § 3g des BAT lässt sich eine Herausnahme der studentischen Hilfskräfte nicht stützen. Vor diesem Hintergrund beantrage ich für den o.g. Beschäftigungszeitraum die Feststellung, dass auf mein Beschäftigungsverhälltnis der Bundesangestelltentarifvertrag zur Anwendung kommt und damit auch die Vergütungsordnung des Bundesangestelltentarifvertrages. Des weiteren beantrage ich die Nachzahlung der Differenzbeträge zwischen der gewährten Pauschalvergütung nach den o.g. Richtlinien und der - Vergütung, die mir nach der Anwendung der Vergütungsordnung des BAT zu gewähren wäre. Zur Entscheidung über meinen Antrag setze ich eine Frist von 4 Wochen ab Eingang.

Mit freundlichen Grüßen

Kontakte
Ver.di Kontakt in der Universität für HiWis: Johann Hippe in der Von-Siebold.Str. 8, 37075 Göttingen, jhippe@gwdg.de , Johann Hippe ist Vorsitzender des Fachbereichs 5 in Verdi. Sowohl Ver.di als auch der Personalrat, als auch der Vertrauensleutekörper soll in eine Unterstützung der HiWis eingebunden werden.

AStA Kontakt für Hiwis Mo-Do 11:00-13:00 Uhr, Marianne Faupel, Sozialreferat des Allgemeinen Studierendenausschusses Göttingen: 39-4566
soziales@asta.uni-goettingen.de

Bild: Marianne Faupel während der Hiwi-VV


"Die Lohnkürzungen mit dem knappen Hochschuletat zu begründen ist unverschämt. Die Einsparungen sind für die Hochschule wie für das Land betrachtet minimal – für den einzelnen jedoch zum Teil verheerend. Die aktuelle Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) hat erneut gezeigt: zwei Drittel aller Studierenden jobben, die Mehrheit, um sich den Lebensunterhalt zu verdienen" so Marianne Faupel, Sozialreferentin des AStAs, "Lohnkürzungen sind damit der sicherste Weg, Studienzeiten gezielt zu verlängern – denn wer mehr arbeiten muss, um seine Miete bezahlen zu können, hat auch zwangsläufig weniger Zeit für sein Studium." Die 17. Sozialerhebung des DSWs zeigt dabei auch, dass studentische "Hilfskräfte" keine Randgruppe sind: 21% aller jobbenden Studierenden arbeiten an den Hochschulen.


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Bild: Alexandra Ortmann während der Hiwi-VV

Tarif-Ini: StudentischeTarifvertragsinitiative Alexandra Ortmann,
Tel.: 39-4566

"Wir erwarten, dass das Präsidium seine Entscheidung rückgängig macht", fordert Alexandra Ortmann von der studentischen Tarifvertragsinitiative und weist den Hinweis auf dann angeblich nötige Stellenstreichungen zurück: "Studentische Hilfskräfte leisten unentbehrliche und qualifizierte Arbeit zur Durchführung von Forschung und Lehre. Tutorien, Laborarbeiten oder zum Beispiel die Vorbereitungen von Seminaren sind mehr als nur Hilfsarbeiten. Es ist kaum zu erwarten, dass die ProfessorInnen bereit sind, auf diese MitarbeiterInnen zu verzichten." Gleichzeitig macht sie deutlich: "Wir lassen uns dabei nicht gegen die anderen Beschäftigtengruppen ausspielen – zumal wir ja eh als "Sachmittel" im Haushalt stehen."


Als Protestmaßnahme niedersachsenweit wurde auf die Demo am 30.6.04 hingewiesen

Außerdem ist die Kooperationsstelle Universität / Gewerkschaft gerne bereit Auskünfte zu gewerkschaftlichen Fragen an der Uni zu geben.


Info an goest am 18.6.04
Bereits am 18.6. wurde anonym eine Information an goest geschickt, weil die Uni versuchte, die Öffentlichkeit zu diesem Thema unter der Decke zu halten:
Zum 1.5.04 ist an der Universität Göttingen eine Kürzung der Löhne für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte beschlossen worden.
Die Stundensätze für die studentischen Kräfte werden von bisher 8,02 EUR auf 7,72 EUR gesenkt, die der wissenschaftlichen Hilfskräfte von 12,69 EUR auf 12,21 EUR. Dies gilt für Neueinstellungen und für Verlängerungen von Arbeitsverträgen. Da die Arbeitsverträge von Hilfskräften grundsätzlich befristet sind, werden alle über kurz oder lang diese Verschlechterung erfahren.
Weiterhin wird die Weihnachtsgratifikation abgeschafft. Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation wurde zum November 2003 auf eine monatliche Zahlweise umgestellt. Ein arbeitrechtlicher fauler Trick: so kann das im Hinblick auf die jährlich gezahlte Weihnachtsgratifikation möglicherweise entstandene Gewohnheitsrecht, das einen Rechtsanspruch begründet, umgangen werden.
Für eine wissenschaftliche Hilfskraft mit 83 Stunden (maximale Stundenzahl im Rahmen einer Hilfskraftstelle) bedeutet dies bei Einbeziehung der Abschaffung der Weihnachtsgratifikation eine Netto-Lohnkürzung um 7,2%! (ohne Einbeziehung der Sonderzahlung immer noch 3,3 %) Die letzte Lohnerhöhung in dem Bereich gab es 1995, Höhe leider unbekannt, aber bestimmt nicht 3%!!!
Während die Kürzung der Stundensätze auf einen Erlass des MWK zurückgeht, ist die Abschaffung der Weihnachtsgratifikation vom Stiftungsrat der Uni beschlossen worden.
Die Universität hat dazu bisher keine Informationen an die Betroffenen weiter gegeben. Mehr noch: die zuständigen Verwaltungskräfte wurden angewiesen, diese Informationen nicht weiterzugeben !!!
Von Seiten der Uni gab es lediglich ein Rundschreiben an die Leiter/innen von Einrichtungen, bei dem neue Regelungen für die Angestellten (40 Std.-Woche für alle Neueinstellungen) bekannt gegeben wurden. Am Ende dieses Rundschreibens wurde darauf verwiesen, dass es ähnliche Änderungen für alle Hilfskräfte eingeführt werden, und dass es dazu ein gesondertes Schreiben geben wird. Dieses hat bis heute noch niemand erhalten.


Pressemitteilung AStA - Sozialreferat / 21.6.04
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen, die studentische Tarifvertragsinitiative und students at work rufen zu einer Vollversammlung aller an der Hochschule beschäftigten Studierenden am Donnerstag, den 24.6., 14h im Zentralen Hörsaalgebäude (ZHG) 009 auf. Auf dieser Vollversammlung sollen der Protest gegen die massiven Lohnkürzungen seit dem 1. Mai 2004 zum Ausdruck gebracht und über weitere Schritte beraten werden.
Die Stundenlöhne für die so genannten studentischen "Hilfskräfte" sind nicht tarifvertraglich gesichert, sondern werden von Seiten des Landes in Form von Erlassen festgelegt. Sicher ist dabei lediglich eine Höchstgrenze von 8,02 €/Stunde, die die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), als Zusammenschluss der öffentlichen Arbeitgeber, bereits 1993 festlegte. Seit über 11 Jahren wurden die Löhne damit von der Lohnentwicklung im Öffentlichen Dienst abgekoppelt und nicht mehr erhöht. Zum 1. Mai 2004 haben Niedersachsen und Baden-Württemberg als erste Bundesländer nun die Stundenlöhne gesenkt – mit dem Verweis auf die allgemeine Arbeitszeitverlängerung im Öffentlichen Dienst. Niedersachsenweit sollen nur noch 7,72 € an den Universitäten bzw. 5,37 € an den Fachhochschulen gezahlt werden. Die Kürzungen gelten für alle Neueinstellungen und Vertragsverlängerungen, die jedoch in der Regel alle drei bis sechs Monate erfolgen.
Im Gegensatz zu den baden-württembergischen Rektoren, die sich sofort öffentlich gegen die Kürzungen aussprachen und sich im Gegenteil sogar für Erhöhungen einsetzen, hat sich das Göttinger Hochschulpräsidium eindeutig für die Lohnkürzungen entschieden: Als Stiftungsuniversität hätten sie den Landesbeschluss nicht umsetzen müssen. Die Lohnkürzungen beruhen allein auf Beschluss der Hochschulleitung, die bei dieser Gelegenheit auch das monatlich ausgezahlte Weihnachtsgeld gestrichen hat.

Pressemitteilung des AStA 25.6.04
Gestern fand die erste "HiWi- VV" an der Universität Göttingen statt. Die Veranstaltung stand unter dem Motto: "Lohnkürzungen? Nicht mit uns!" da das Präsidium die Löhne der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte zum 1. Mai gekürzt hat. Bisher wurde diese Maßnahme den Betroffenen noch nicht offiziell mitgeteilt. Die Anwesenden erfuhren durch studentische Publikationen vom Beschluss der Universitätsleitung und hatten gestern die Gelegenheit sich über die Umstände zu informieren.
Die 150 Teilnehmer zeigen sich empört über die Vorgehensweise, sie verabschiedeten eine Petition, in der die Rücknahme der Kürzungen, die Verhandlung über eine Personalvereinbarung und die Vergabe von BAT- Verträgen an Berechtigte von der Uni- Leitung gefordert werden.
An die Landesregierung richtet sich die Aufforderung, rückwirkend die alten Verhältnisse wider herzustellen, sich ihrer Verantwortung als Vorsitzende der Tarifgemeindschaft deutscher Länder (TdL) entsprechend zu verhalten und für Beschäftigungsverhältnisse von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften nicht unter den Niveau des "Berliner Modells" einzutreten. Darüber hinaus wurde gefordert, die Vertretung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte gesetzlich zu ermöglichen. Die Petition ist auf der Homepage des AStA unter http://asta.uni-goettingen.de/index.php?id=soziales veröffentlicht.