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Tariflohn:
Mehr Geld, mehr Urlaub, mehr soziale Sicherheit
Ein großer
Teil der sog. "Studentischen Hilfskräfte" hat seit dem
1.1.2002 einen Anspruch auf deutlich bessere Bezahlung, längeren
Urlaub und die übliche soziale Absicherung: Alle Studentischen Beschäftigten,
die an Hochschulen technische und Verwaltungstätigkeiten ausüben,
fallen seitdem unter den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der auch
für die festangestellten KollegInnen gilt. Die daraus folgenden Ansprüche
müsst Ihr jedoch geltend machen, wenn Ihr zu Eurem Recht kommen wollt.
Das geht bis zu sechs Monate rückwirkend. Eile ist demnach geboten,
denn wer zögert, verliert u.U. viel Geld und einige Urlaubstage.
Wie kommt´s?
Zum 1.1.2002
wurde der BAT aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs
geändert. Bis dahin waren all jene, die geringfügig beschäftigt
waren (unter 325 Euro), vom Tarifvertrag ausgenommen. Das gilt nun nicht
mehr. Ob Ihr unter den BAT fallt oder nicht, bestimmt sich seitdem nur
noch über Eure Tätigkeit.
Wen betrifft es?
Von nun
an sind nur noch diejenigen, die unmittelbar in Forschung und Lehre tätig
sind, vom BAT ausgenommen. Also TutorInnen oder die klassischen "Hilfskräfte"
der ProfessorInnen. Wer jedoch in der Verwaltung arbeitet, Bibliotheksaufsicht
führt, in Rechenzentren oder in anderen Dienstleistungseinrichtungen
tätig ist, fällt unter den Tarifvertrag.
Wie mache ich meinen
Anspruch geltend?
Geschenkt
gibt es nichts. Und auch dort, wo Euch die Hochschulen BAT-Verträge
anbieten, schummeln sie oft bei der Einstufung in die richtige Vergütungsgruppe.
Deinen Anspruch musst Du selbst geltend machen. Deine Gewerkschaft hilft
Dir bei der Geltendmachung, überprüft für Dich, ob die
Eingruppierung richtig ist und unterstützt Dich in einem möglichen
Rechtsstreit. Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann wird es höchste
Zeit! Für Hochschulen sind GEW und ver.di zuständig.
Und was ist mit
dem Rest?
Die Neuregelung
des BAT betrifft nur diejenigen, die nicht unmittelbar in Forschung und
Lehre tätig sind. Dies bedeutet eine Spaltung der Studentischen Beschäftigten,
die wir nicht wollen, weil sie willkürlich und ungerecht ist. Um
auch für die "klassischen" Studentischen Hilfskräfte
tarifvertragliche Rechte zu erkämpfen, müssen wir uns organisieren!
Bundesweit arbeitet die Tarifvertragsinitiative Studentischer Beschäftigter
gemeinsam mit ver.di und GEW an einem Tarifvertrag für alle Studentischen
Beschäftigten. Schließt Euch der örtlichen Ini an oder
gründet selbst eine Initiative, falls es bei Euch noch keine gibt.
Kontakt und Unterstützung findet Ihr unter www.tarifini.de .
Eine lokale Initiative ist nicht nur die Voraussetzung für einen
erfolgreichen Kampf um einen Tarifvertrag. Ihr werdet sie auch brauchen,
um die schon bestehenden Rechte durchzusetzen. Denn: Auch "klassische"
HiWis haben Rechte, wie z.B. bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall! Und: Auch einen Anspruch auf einen BAT-Vertrag muss man
erst mal durchsetzen. Das geht organisiert und mit Hilfe der Gewerkschaften
allemal leichter als allein.
Also organisiert Euch und nehmt Kontakt zu uns auf!
Kontakt |
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