Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten.

 
 
Was ist der BAT?
Studierender klagt sich erfolgreich in den BAT ein
Erstes Urteil über die höhere Bezahlung studentischer Beschäftigter nach BAT
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  BAT gilt auch für Studis!    
       
 
   
 
Stand 28. Juli 2006

Tariflohn: Mehr Geld, mehr Urlaub, mehr soziale Sicherheit
Ein großer Teil der sog. "Studentischen Hilfskräfte" hat seit dem 1.1.2002 einen Anspruch auf deutlich bessere Bezahlung, längeren Urlaub und die übliche soziale Absicherung: Alle Studentischen Beschäftigten, die an Hochschulen technische und Verwaltungstätigkeiten ausüben, fallen seitdem unter den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der auch für die festangestellten KollegInnen gilt. Die daraus folgenden Ansprüche müsst Ihr jedoch geltend machen, wenn Ihr zu Eurem Recht kommen wollt. Das geht bis zu sechs Monate rückwirkend. Eile ist demnach geboten, denn wer zögert, verliert u.U. viel Geld und einige Urlaubstage.

Wie kommt´s?
Zum 1.1.2002 wurde der BAT aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs geändert. Bis dahin waren all jene, die geringfügig beschäftigt waren (unter 325 Euro), vom Tarifvertrag ausgenommen. Das gilt nun nicht mehr. Ob Ihr unter den BAT fallt oder nicht, bestimmt sich seitdem nur noch über Eure Tätigkeit.

Wen betrifft es?
Von nun an sind nur noch diejenigen, die unmittelbar in Forschung und Lehre tätig sind, vom BAT ausgenommen. Also TutorInnen oder die klassischen "Hilfskräfte" der ProfessorInnen. Wer jedoch in der Verwaltung arbeitet, Bibliotheksaufsicht führt, in Rechenzentren oder in anderen Dienstleistungseinrichtungen tätig ist, fällt unter den Tarifvertrag.

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
Geschenkt gibt es nichts. Und auch dort, wo Euch die Hochschulen BAT-Verträge anbieten, schummeln sie oft bei der Einstufung in die richtige Vergütungsgruppe. Deinen Anspruch musst Du selbst geltend machen. Deine Gewerkschaft hilft Dir bei der Geltendmachung, überprüft für Dich, ob die Eingruppierung richtig ist und unterstützt Dich in einem möglichen Rechtsstreit. Du bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann wird es höchste Zeit! Für Hochschulen sind GEW und ver.di zuständig.

Und was ist mit dem Rest?
Die Neuregelung des BAT betrifft nur diejenigen, die nicht unmittelbar in Forschung und Lehre tätig sind. Dies bedeutet eine Spaltung der Studentischen Beschäftigten, die wir nicht wollen, weil sie willkürlich und ungerecht ist. Um auch für die "klassischen" Studentischen Hilfskräfte tarifvertragliche Rechte zu erkämpfen, müssen wir uns organisieren! Bundesweit arbeitet die Tarifvertragsinitiative Studentischer Beschäftigter gemeinsam mit ver.di und GEW an einem Tarifvertrag für alle Studentischen Beschäftigten. Schließt Euch der örtlichen Ini an oder gründet selbst eine Initiative, falls es bei Euch noch keine gibt. Kontakt und Unterstützung findet Ihr unter www.tarifini.de .
Eine lokale Initiative ist nicht nur die Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf um einen Tarifvertrag. Ihr werdet sie auch brauchen, um die schon bestehenden Rechte durchzusetzen. Denn: Auch "klassische" HiWis haben Rechte, wie z.B. bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall! Und: Auch einen Anspruch auf einen BAT-Vertrag muss man erst mal durchsetzen. Das geht organisiert und mit Hilfe der Gewerkschaften allemal leichter als allein.
Also organisiert Euch und nehmt Kontakt zu uns auf!

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