| März
2009
Ergebnisse
der Tarifrunde 2009 für die studentischen Beschäftigten
Die Ergebnisse der Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2009 liegen
vor. Darin wurden unter anderem die Tarifziele bzw. besprechungspunkte
für die nächsten Verhandlungsrunde festgelegt. Für due
studentischen Beschäftigten sieht das wie folgt aus:
"Zukünftige
Tarifziele
Dazu
kommen Punkte, die nicht in Geld umgerechnet werden können, für
die Zukunft aber von viel größerer Bedeutung sind als ein Prozent
mehr oder weniger. Dazu gehört in erster Linie die Vereinbarung,
die Verhandlungen für die Entgeltordnung Lehrkräfte nach den
Sommerferien aufzunehmen. Die Gewerkschaften haben sich mit den Arbeitgebern
darauf verständigt, über die Beschäftigtengruppe der Lehrkräfte
zu verhandeln – nicht über einen Beschäftigtenbereich.
Unser Ziel ist, die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften in
Schule und Hochschule zu vereinbaren.
Dazu
zählt auch die Zusage der Arbeitgeber, Tarifgespräche zur Erweiterung
des Geltungsbereichs des TV-L an den Hochschulen aufzunehmen. Lehrkräfte
an Kunst- und Musikhochschulen, studentische Beschäftigte und wissenschaftliche
Hilfskräfte haben bisher keinen tariflichen Schutz. Das soll sich
nach dem Willen der GEW ändern. Beide Punkte hat die Bildungsgewerkschaft
seit 1973 gefordert. Entscheidungen über alle Themen, die die Lehrkräfte
betreffen, hatten die Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde am
14. Februar noch rundweg abgelehnt.
Nicht
Einsicht hat die Arbeitgeber bis zur vierten Verhandlung am 28. Februar
ereilt: Mit der Kraft der Streiks im Rücken konnten die Gewerkschaften
diese Punkte in den Verhandlungen erneut thematisieren und durchsetzen.
Wer das Tarifergebnis insgesamt bewerten will, muss sich alle Punkte vor
Augen führen und dann abwägen, ob sich der Kampf gelohnt hat.
Diese Einschätzung kann man nicht vornehmen, wenn man nur eine, zwei
oder drei Fragen aus dem Gesamtpaket herauslöst."
[http://www.gew.de/Das_war_die_Tarifrunde_2009.html]
Damit ist
die Tarifierung der studentischen Beschäftigten in Wissenschaft und
Forschung Thema der nächsten Verhandlungen (aller Wahrscheinlichkeit
noch in diesem Jahr).
Januar
2009
Aktionstag
an der TU Braunschweig - 1000 Luftballons
Die Tarifinitiative der studentischen Beschäftigten
hat am 30. Januar 2009 gemeinsam mit dem AStA der TU Braunschweig und
dem Hochschulinformationsbüro der Gewerkschaften im Rahmen einer
bundesweiten Kampagne 1000 Luftballons auf dem Forumsplatz der TU Braunschweig
aufgestellt und anschließend steigen lasse. Diese hatten die Aufschrift:
"Bundesweit rund 200.000 studentische Beschäftigte
ohne Tarifvertrag! Es reicht! Die Zeit ist reif! Für die Aufnahme
in den Tarifvertrag der Länder!"
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Infos
Juni
2008
Neue
Richtlinie der TdL
Am 23.6.2008 wurde die neue "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und
studentischen Hilfskräfte" veröffentlicht
Richtlinie
Am
5.6.2008 gründete sich eine neue lokale Tarifini in Karlsruhe.
Geplant ist als nächstes eine Teilpersonalversammlung der studentischen
Beschäftigten der Uni Karlsruhe zusammen mit dem dortigen Personalrat.
Kontakt
April
2008
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Lohn an der Kunsthochschule Kassel ab dem 1.4.2008
Die Kunsthochschule Kassel hebt den Stundenlohn für studentische
Beschäftigte von 8,02€ auf 8,50€ an.
Richtlinie
März
2008
Landesastenkonferenz
NRW beschließt Mindestforderung für die Beschäftigung
von studentischen Beschäftigten
Die
Landesastenkonferenz NRW hat bis Juni 2009 Mindestforderungen nach dem
Vorbild des Berliner Tarifvertrags der studentischen Beschäftigten
(TVSudII) beschlossen.
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Infos
Forderungspapier
Neue
Richtliniefür studentische und wissenschaftliche Beschäftigte
in NRW ab 1.4.2008
Die Hochschulerektoren der Hochschulen in NRW haben sich für einen
neue Rich über die Tätigikeiten und Vergütung von studentischen
Beschäftigten augesprochen. Diese regelt nicht nur die Artne von
Beschäftigungen sondern hebt auch die Vergütung um rund 2,9%
an, was in sofern ein Witz ist, da die Stundenlöhne seit 1993 nicht
mehr angehoben worden sind. Von einem Inflationsausgleich kann hier nicht
die Rede sein.
Richtlinie
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Februar
2008
Neue
TdL-Richtlinie für die studentischen und wissenschaftlichen Beschäftigten
an den Hochschulen OST "Erhöhung der Vergütung von wissenschaftlichen
und studentischen Hilfskräften"
Bis 2020 müssen alle
Tarifsätze Ost an die Tarifsätze West angeglichen werden. Dies
ist derAnfang, indem die Löhne um 2,9% angehoben werden. Auch hier
kann von einer wirklichen Lohnerhöhung kaum die Rede sein, da die
Ostlöhne auf das Lohnniveau von 1993 angehoben werden sollen.
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Oktober
2007
GEW
Berlin und ver.di Berlin veröffentlichen die Studie: Die Situation
studentischer Beschäftigter an Berliner Hochschulen
2006 wurden 10% aller studentischen Beschäftigten
in Berlin bezüglich ihrer Arbeitsbedingungen befragt. Dabei wurde
sich an den Fragenkatalog der marburger Studie aus dem Jahre 2005 gehalten.
Die Ergebnisse zeigen auf, wie wichtig eine tarifliche Absicherung sowie
personalrechtliche Interessensvertretung ist.
Studie
März
2007
Neues
Wissenschaftsbefristungsgesetz gilt auch für studentische Beschäftigte
im
März 2007 treten neue Regelungen zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge
in Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kraft. Sie lösen die
bisherigen §§ 57 a ff. des Hochschulrahmengesetzes (HRG) ab.
Das Befristungsrecht wird nunmehr im sog. "Wissenschaftszeitvertragsgesetz"
(WissZeitVG) geregelt. Bundstag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt.
Es wird in Kürze veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Für die Gruppe der studentischen Beschäftigten ergeben sich
folgende Änderungen:
1. Die Höchstdauer von 4 Jahren für befristete Arbeitsverträge
von studentischen Beschäftigten entfällt! Diese ist ja bisher
in § 57 e HRG geregelt. Diese Regelung wird nicht in das neue Gesetz
übernommen. Damit gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes für alle
dann abzuschließenden Arbeitsverträge die Höchstgrenze
von 4 Jahren nicht mehr!
2. Es gibt im neuen Gesetz überhaupt keine gesonderten Regelungen
mehr für studentische Beschäftigte bezüglich der Höchstdauer
befristeter Verträge. Nach § 1 Abs. 1 WissZeitVG gelten die
neuen Befristungsregelungen für das gesamte wissenschaftliche und
künstlerische Personal an Hochschulen (mit Ausnahme der HochschullehrerInnen).
Darunter fallen auch studentische Beschäftigte, wenn sie nach Landesrecht
zum wissenschaftlichen Personal gehören. Eine Trennung in hauptberufliches
und nebenberufliches Personal ist dabei nicht vorgenommen worden.
Das bedeutet:
Befristete Arbeitsverträge sind nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG bis
zur Gesamtdauer von 6 Jahren zulässig. Angerechnet werden auf diese
Höchstdauer alle befristeten Arbeitsverträge mit mehr als einem
Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3).
Die bisher nicht für die studentischen Beschäftigten geltenden
Vorschriften des § 57 b Abs. 4 HRG zur Nichtanrechnung von bestimmten
Zeiten (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, PR-Tätigkeit), die jetzt in
§ 2 Abs. 5 WissZeitVG geregelt sind, gelten nach unserer Rechtsauffassung
damit auch für die studentischen Beschäftigten.
Nach § 2 Abs. 3 letzter Satz WissZeitVG werden die Zeiten befristster
Arbeitsverhältnisse vor Studienabschluss (und zwar auch im Masterstudium!)
nicht auf die Höchstdauer von Fristverträgen vor und nach der
Promotion angerechnet. Praktisch heißt das, dass nach Studienabschluss
weitere 6 Jahre (ohne Promotion) plus 6 Jahre (nach Promotion) befristeter
Beschäftigung ohne sachlichen Grund möglich sind.
Boschüre
zum Gesetz
Material
zum neuen Gesetz
November
2006
Lokale
Tarifinitiative für studentische Hilfskräfte an der Fachhochschule
(FH) Köln gegründet
Am Dienstag
den 07.11.06 wurde an der FH Köln im Rahmen einer tarif- und
personalrechtlichen Informationsveranstaltung eine lokale Tarifinitiative
für und von studentischen Hilfskräften gegründet. Veranstalter
waren der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FH Köln und
die bundesweite Tarifinitiative für studentische Hilfskräfte.
Presseerklärung vom 7.11.2006
TV-L-Abschluss
abermals ohne die studentischen Beschäftigten
Am
1. November 2006 trat der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
der Länder (TV-L) in Kraft. Die Tarifparteien Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) sowie die Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft (verd.i)
und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben ihn ausgehandelt.Den
Gewerkschaften ist es trotz Bemühungen nicht gelungen, die FinanzministerInnen
der Länder von der Notwendigkeit einer tariflichen Absicherung der
studentischen Beschäftigten zu überzeugen. Sie werden sogar
wieder tarifvertraglich explizit ausgeschlossen:
"(3) Dieser Tarifvertrag gilt ferner nicht für
....
c) studentische Hilfskräfte,
...."
Aber
weiterhin haben studentische Beschäftigte mit Tätigkeiten in
Verwaltung und Technik die Möglichkeit sich in den TVöD/TV-L
einzuklagen. Auch hier ist alles beim Alten geblieben.
Tarifinifo November
06, Klagen.
Mai
2006
TVöD-Abschluss ohne die studentischen Beschäftigten
Am 24.5.06 wurde
der Tarifvertrag öffentlicher Dienst endlich abgeschlossen. Dabei
wurde vereinbart: Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird
ein eigenständiger „Besonderer Teil Wissenschaft“ vereinbart.
In der bisherigen Fassung sind die studentischen Beschäftigten weiterhin
explizit aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten,
ob es den Gewerkschaften in den weiteren Verhandlungen um die Sparte Wissenschaft
gelingt, den Geltungsbereich um die studentischen ArbeitnehmerInne zu
erweitern. Natürlich sollte grundsätzlich keine Beschäftigungsgruppe
ausgeschlossen werden.
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Oktober
2005
DGB
Bundesjungendkonferenz spricht sich für eine tarifrechtliche sowie
personalrechtliche Absicherung von studentischen Beschäftigten aus
Vom
27.10. bis zum 29.10.05 fand die 17. DGB Bundesjugendkonferenz
in Halle. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der Tarifini, dem
freien Zusammenschluss der Studierendenschaften (fzs), der AG-Studierenden
in ver.di Fachbereich 5 sowie dem Bundesausschuss der Studentinnen und
Studenten (BASS) für den Leitantrag G.Bildungspolitik hat sich die
Konferenz für eine bundesweite tarifliche Absicherung von studentischen
Beschäftigten ausgesprochen und die Tarifgeimeinschaft deutscher
Länder zu Verhandlungen aufgefordert. Desweiteren fordert die Bundesjugendkonferenz
die Einführung von personalrechtlichen Interessensvertretungen an
alle deutsche Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Gesamter
Beschlusstext
DGB
Bundesjugendkonferenz
September
2005
Tarifvertrag
für studentische Beschäftigte in Berlin nicht gekündigt
Der
Tarifvertrag ist zum 30.9.2005 nicht gekündigt worden. Er
ist nun erst wieder zum 30.9.2006 kündbar, wenn die Arbeitger nicht
doch noch Wege und Mittel finden, den Tarifvertrag vorzeitig zu beenden.
Allerdings besteht laut Tarifvertrag die Möglichkeit, einzelne Paragraphen
ab dem 31.12.2005 neu zu verhandeln. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Recht
von Seiten der Arbeitgeber wahrgenommen wird.
Der
neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst wird durch die noch amtierenden
SPD-Regierung unterzeichnet
Das
Ergebnis für für die studentischen Beschäftigten ist eher
schlecht ausgefallen. Der vormalige §3g) (Ausschluss der studentischen
Beschäftigten aus dem Bundesangestelltentarifvertrag/ Die Streichung
des §3g ist einer der Hauptforderungen der Tarifini) aber §3s)
dafür eingesetzt. Die studentischen Beschäftigten sind, neben
weiteren wissenshcaftlichen Beschäftigungsgruppen, aus dem Geltungsbereich
des TVöD weiterhin ausgenommen.
Tarifinfo der Tarifini
Oktober 2005
Juni
2005
Lohn
eingeklagt - Urteil über höhere Bezahlung studentischer Beschäftigter
Ein
studentischer Beschäftigter aus Bielefeld, der für die Konzeption
eines Internetportals eingestellt wurde, klagte rückwirkend auf Bezahlung
nach BAT, da seine Tätigkeit zu keiner Zeit auf "Lehre"
und "Forschung" im engeren Sinnen bezogen war. Das Bundesarbeitsgericht
gab ihm Recht. seine Aufgaben fielen nicht unter die Tätigkeiten
eines studentischen Beschäftigten nach Hochschulrahmengesetzgebung
(HRG). Das bedeutet, dass er nach BAT bezahlt vergütet werden muss.
Der Kläger hat rückwirkend Anrecht auf die höhere Vergütung.
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April
2005
Gründung
der Berliner Tarifini zur Verteidigung des Tarifvertrags für studentische
Beschäftigte
Ende
April hat sich die Berliner Tarifvertragsinitiative
/Tarifini gegrünet.
Sie hat zum Ziel, den Ende 2005 auslaufenden Tarifvertrag für studentische
Beschäftigte zu verteidigen sowie zu verbessern.
Tarifini Berlin
GEW
Veröffentlicht eine empirische Studie zur Lage der studentischen
Beschäftigten
in Marburg "Mann muss es sich leisten können"
Die Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte
sind prekär. Dies zeigt exemplarisch eine aktuelle Studie, die zu
den Beschäftigungsbedingungen studentischer Hilfskräfte an der
Philipps-Universität in Marburg im Auftrag des GEW-Hauptvorstandes
erstellt wurde.
Studie
Dezember
2004
Kundgebung
vor dem Bundesrat am 2.12.04 während einer Finanzministerkonferenz
in Berlin
Am 2.12. trafen sich Mitglieder
der bundesweiten Tarifvertragsinitiative, VertreterInnen der studentischen
Gremien der GEW sowie ver.di und betroffene studentische ArbeitnehmerInnen
um 11 Uhr vor dem Bundesrat in Berlin. Eine der Hauptforderungen der Kundgebung
war die Rücknahme der Lohnkürzungen bei den studentischen Beschäftigten
in Nordrhein-Westfahlen, Hamburg, Baden-Württemberg und Niedersachens
sowie eine tarifliche Absicherung für alle studentischen ArbeitnehmerInnen
an alle Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Juli
2004
Lohnkürzungen
jetzt auch in Bayern
Änderung der Vergütungssätze für Hilfskräfte
ab 1.5.2004. Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen hat mit
Schreiben v. 2.4.2004 die Anpassung der Vergütungssätze für
Hilfskräfte angeordnet.Diese Sätze wurden seinerzeit auf der
Basis einer 38,5 Std.-Woche errechnet.Bei Umrechnung auf eine 42-Stunden-Woche
ergeben sich ab 1.5.2004 neue Höchstsätze.Diese entnehmen Sie
bitteunserer Liste. Für Hilfskräfte,die ab 1.5.2004 die Tätigkeit
beginnen,sowie bei Vertragsverlängerungen ab1.5.2004 sind die neuen
Vergütungssätze zu verwenden.
http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de//personal_willkommen.htm
Übersicht über
den Wochenverdienst:
http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de//download/c207.htm#Oben
Juni
2004
HiWi-Vollversammlung
24. Juni 04 an der Uni-Göttingen
Der
Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen,
die studentische Tarifvertragsinitiative und students at work riefen
zu einer Vollversammlung aller an der Hochschule beschäftigten Studierenden
am Donnerstag, den 24.6., 14 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude
(ZHG) 009 auf. Auf dieser Vollversammlung sollten der Protest gegen die
massiven Lohnkürzungen seit dem 1. Mai 2004 zum Ausdruck gebracht
und über weitere Schritte beraten werden.
Von den ca. 1300 HiWis waren ca. 130 in den Hörsaal ZHG 009 gekommen.
Auf die Frage, welchen Status diese Versammlung denn habe, weil Hiwis
doch garkeine Rechte hätten, hieß es humorvoll "wir können
uns auch Sachmittel-Vollversammlung nennen" ( Die Mittel für
Hiwis werden nicht als Personalkosten sondern Sachmittel im Haushalt eingestellt)
Weitere Infos
Petition
der Teilbereichsversammlung vom 17. Juni 04 an der Uni-Mannheim
Bei der Teilbereichsversammlung am 17. Juni 2004 von Studentischen
Beschäftigten und VertreterInnen des AStA wurde eine Petition an
die Regierung des Landes Baden-Württemberg formuliert. Diese beinhaltet
die Forderung nach Rücknahme der Lohnkürzunen und die Angleichung
an den Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst. Es hat sich zudem
eine Initiative gegründet mit dem Namen HIWI.ini. Petition,
HIWI.ini - Mannheim
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Mai
2004
Lohnkürzungen
in Baden-Württemberg und Niedersachsen
Seit dem 1. Mai 2004 werden neueingestellte studentische Hilfskräfte
in den beiden Bundesländern geringer entlohnt. Hintergrund ist die
Arbeitszeitverlängerung im Öffentlichen Dienst. Analog zur Erhöhung
der Wochenarbeitszeit für alle Angestellten haben die beiden Bundesländer
als erste beschlossen, den Stundenlohn zu senken. Dies bedeutet für
Baden-Württemberg einen Stundenlohn von 7,53€ (Unis) bzw. 5,24€
statt bisher 8,02€ bzw. 5,58€ und entspricht damit einer Kürzung
um 6,1%. Da in Niedersachsen die Arbeitszeit nicht auf 42 sondern "nur"
auf 40 Wochenstunden erhöht wird, beträgt die Lohnkürzung
"lediglich" 3,8%. Studentische Hilfskräfte bekommen künftig
damit 7,72€ bzw. 5,37€ statt bisher 8,02€ bzw. 5,58€.
Ob diese Kürzungen auch in anderen Bundesländern, in denen die
Arbeitszeit für Angestellte verlängert wird, umgesetzt werden,
ist bisher noch unklar. Gemeinsame Presseerklärung
von fzs und tarifini, Verwaltungsvorschrift
des Finanzministeriums Baden-Würtemberg [Word-document] vom
14. April 2004, HIB
- Braunsschweig
Proteste
gegen die Lohnkürzungen
Gegen die bekannt gewordenen Lohnkürzungen bei studentischen Hilfskräften
an niedersächsischen und baden-württembergischen Hochschulen
regt sich überregionaler Protest. Der studentische Dachverband fzs
forderte in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Tarifini, die Kürzungen
rückgängig zu machen.
Auch die Konferenz der baden-württembergischen Hochschulrektoren
verurteilte diese und forderte erneut, die Stundensätze nach 11 Jahren
Stagnation endlich anzuheben.
Auch die überregionale Presse hat das Thema bereits entdeckt und
berichtete am 28. April 2004 ausführlich. Den Artikel
im SPIEGEL online könnt ihr hier noch mal nachlesen.
HiWi-"VV"
der Uni Karlsruhe beschließt landesweite Aktionswochen gegen die
Lohnkürzungen
Am Donnerstag den
26. Mai 2004 fand an der Uni Karlsruhe eine Hiwi-"VV" statt.
Beschlossen
wurden die folgenden Forderungen: 1. mindestens Rücknahme der Lohnkürzungen;
2. ein Tarifvertrag nach Berliner Vorbild. Als weiteres ist geplant,an
den landesweiten
Aktionswoche vom 5. bis zum 9. Juli teilzunehmen. Es soll zunächst
Dienstags eine (ordentliche) Vollversammlung der Studierendenschaft zusammenkommen.
Diese wird darüber entscheiden, ob wir in den Arbeitskampf eintreten
und einen drei-tägigen Warnstreik von Mittwoch bis Freitag ausrufen.
Der UStA der
Uni Karlsruhe hofft dabei auf uneingeschränkte Unterstützung
der Gewerkschaften und der anderen baden-württembergischen ASten.UStA
der Uni Karlsruhe, Presseerklärung
[24.4.04]
HiWi
"VV" an der Uni Tübingen stellt Forderungen nach einem
Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
Ein Auszug aus der Resolution der studentischen Vollversammlung an der
Universität Tübingen am 13. Mai 2004:
Das Land Baden-Württemberg hat zum 30. April die Arbeitszeitregelungen
der Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen
Dienst gekündigt und ab 1. Mai die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden
auf 41 Stunden angehoben. In diesem Zusammenhang wurden die Gehälter
für studentische Beschäftigte (HiWis) an den Universitäten
von 8,02 Euro auf 7,53 Euro gesenkt. Die HiWis, deren Gehälter seit
1992 nicht mehr erhöht wurden, und die seit damals bereits einen
realen Einkommensverlust von 40% hinnehmen mussten, bekommen nun für
ihre Arbeit nochmals 6% weniger Lohn. HiWi
Initiative Tübingen [13.5.2004]
BAT
2005 wir sind dabei!
In den ersten Vorgesprächen zur Neustrukturierung des Bundesangestelltentarifvertrages
haben die beiden verhandelnden Gewerkschaften GEW und verdi deutlich gemacht:
es müssen alle studentischen Beschäftigten an den Hochschulen
im neuen BAT abgesichert werden. Die Arbeitgeberseite in Gestalt der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder reagierte ablehnend. Sie bestritten den Regelungsbedarf
und legten erneut dar, dass sie die Arbeit der 100.000 studentischen Beschäftigten
an den Hochschulen offenbar für nicht besonders wichtig erachten.
Tarifinfo von ver.di
und GEW
BAT-Verhandlungen
scheitern - Ende der Friedenspflicht
Nachdem die Arbeitgeber bereits Ende März Arbeitszeittarifverträge
gekündigt hatten, sind die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft
neuer Länder (TdL) am 12. Mai 2004 vorerst gescheitert. Damit
steht auch die Absicherung der Studentischen Beschäftigten an Hochschulen
und wissenschaftlichen Einrichtungen wieder in den Sternen. Die Tarifvertragsinitiative
Studentischer Beschäftigter und der Studentische Dachverband fzs
haben angekündigt, die Gewerkschaften in ihrem Kampf für einen
Erhalt der flächendeckenden tariflichen Absicherung aller Beschäftigten
im öffentlichen Dienst aktiv zu unterstützen.
nach oben
April
2004
Rektoren
gegen Senkung der Stundenlöhne der Hilfskräfte an den Universitäten
in
Baden-Würtemberg
Die Landesrektorenkonferenz hat sich am 29. April 2004 gegen die
Senkung der Stundenlöhne ausgeprochen. Bereits im Juni 2001 forderte
sie eindringlich eine Erhöhung der Studenlöhne aller studentischer
Beschäftigten. Presseerklärung
der LRK [7.6.01], Presseerklärung
der LRK [29.4.04]
Der
BAT gilt auch für Studis
Der Kreis der UnterstützerInnen
der Tarifini wächst. |