Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten.

 

 

 
 
  Aktuelles    
       
 
   
 
Stand 24. Mai 2009

März 2009

Ergebnisse der Tarifrunde 2009 für die studentischen Beschäftigten
Die Ergebnisse der Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2009 liegen vor. Darin wurden unter anderem die Tarifziele bzw. besprechungspunkte für die nächsten Verhandlungsrunde festgelegt. Für due studentischen Beschäftigten sieht das wie folgt aus:

"Zukünftige Tarifziele

Dazu kommen Punkte, die nicht in Geld umgerechnet werden können, für die Zukunft aber von viel größerer Bedeutung sind als ein Prozent mehr oder weniger. Dazu gehört in erster Linie die Vereinbarung, die Verhandlungen für die Entgeltordnung Lehrkräfte nach den Sommerferien aufzunehmen. Die Gewerkschaften haben sich mit den Arbeitgebern darauf verständigt, über die Beschäftigtengruppe der Lehrkräfte zu verhandeln – nicht über einen Beschäftigtenbereich. Unser Ziel ist, die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften in Schule und Hochschule zu vereinbaren.

Dazu zählt auch die Zusage der Arbeitgeber, Tarifgespräche zur Erweiterung des Geltungsbereichs des TV-L an den Hochschulen aufzunehmen. Lehrkräfte an Kunst- und Musikhochschulen, studentische Beschäftigte und wissenschaftliche Hilfskräfte haben bisher keinen tariflichen Schutz. Das soll sich nach dem Willen der GEW ändern. Beide Punkte hat die Bildungsgewerkschaft seit 1973 gefordert. Entscheidungen über alle Themen, die die Lehrkräfte betreffen, hatten die Arbeitgeber in der dritten Verhandlungsrunde am 14. Februar noch rundweg abgelehnt.

Nicht Einsicht hat die Arbeitgeber bis zur vierten Verhandlung am 28. Februar ereilt: Mit der Kraft der Streiks im Rücken konnten die Gewerkschaften diese Punkte in den Verhandlungen erneut thematisieren und durchsetzen. Wer das Tarifergebnis insgesamt bewerten will, muss sich alle Punkte vor Augen führen und dann abwägen, ob sich der Kampf gelohnt hat. Diese Einschätzung kann man nicht vornehmen, wenn man nur eine, zwei oder drei Fragen aus dem Gesamtpaket herauslöst." [http://www.gew.de/Das_war_die_Tarifrunde_2009.html]

Damit ist die Tarifierung der studentischen Beschäftigten in Wissenschaft und Forschung Thema der nächsten Verhandlungen (aller Wahrscheinlichkeit noch in diesem Jahr).

Januar 2009

Aktionstag an der TU Braunschweig - 1000 Luftballons
Die Tarifinitiative der studentischen Beschäftigten hat am 30. Januar 2009 gemeinsam mit dem AStA der TU Braunschweig und dem Hochschulinformationsbüro der Gewerkschaften im Rahmen einer bundesweiten Kampagne 1000 Luftballons auf dem Forumsplatz der TU Braunschweig aufgestellt und anschließend steigen lasse. Diese hatten die Aufschrift:

"Bundesweit rund 200.000 studentische Beschäftigte ohne Tarifvertrag! Es reicht! Die Zeit ist reif! Für die Aufnahme in den Tarifvertrag der Länder!"

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Juni 2008

Neue Richtlinie der TdL
Am 23.6.2008 wurde die neue "Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte" veröffentlicht
Richtlinie

Am 5.6.2008 gründete sich eine neue lokale Tarifini in Karlsruhe.
Geplant ist als nächstes eine Teilpersonalversammlung der studentischen Beschäftigten der Uni Karlsruhe zusammen mit dem dortigen Personalrat.
Kontakt

April 2008

Mehr Lohn an der Kunsthochschule Kassel ab dem 1.4.2008
Die Kunsthochschule Kassel hebt den Stundenlohn für studentische Beschäftigte von 8,02€ auf 8,50€ an.
Richtlinie

März 2008

Landesastenkonferenz NRW beschließt Mindestforderung für die Beschäftigung von studentischen Beschäftigten
Die Landesastenkonferenz NRW hat bis Juni 2009 Mindestforderungen nach dem Vorbild des Berliner Tarifvertrags der studentischen Beschäftigten (TVSudII) beschlossen.
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Forderungspapier

Neue Richtliniefür studentische und wissenschaftliche Beschäftigte in NRW ab 1.4.2008
Die Hochschulerektoren der Hochschulen in NRW haben sich für einen neue Rich über die Tätigikeiten und Vergütung von studentischen Beschäftigten augesprochen. Diese regelt nicht nur die Artne von Beschäftigungen sondern hebt auch die Vergütung um rund 2,9% an, was in sofern ein Witz ist, da die Stundenlöhne seit 1993 nicht mehr angehoben worden sind. Von einem Inflationsausgleich kann hier nicht die Rede sein.
Richtlinie
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Februar 2008

Neue TdL-Richtlinie für die studentischen und wissenschaftlichen Beschäftigten an den Hochschulen OST "Erhöhung der Vergütung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften"
Bis 2020 müssen alle Tarifsätze Ost an die Tarifsätze West angeglichen werden. Dies ist derAnfang, indem die Löhne um 2,9% angehoben werden. Auch hier kann von einer wirklichen Lohnerhöhung kaum die Rede sein, da die Ostlöhne auf das Lohnniveau von 1993 angehoben werden sollen.
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Oktober 2007

GEW Berlin und ver.di Berlin veröffentlichen die Studie: Die Situation studentischer Beschäftigter an Berliner Hochschulen
2006 wurden 10% aller studentischen Beschäftigten in Berlin bezüglich ihrer Arbeitsbedingungen befragt. Dabei wurde sich an den Fragenkatalog der marburger Studie aus dem Jahre 2005 gehalten. Die Ergebnisse zeigen auf, wie wichtig eine tarifliche Absicherung sowie personalrechtliche Interessensvertretung ist.
Studie

März 2007

Neues Wissenschaftsbefristungsgesetz gilt auch für studentische Beschäftigte
im März 2007 treten neue Regelungen zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge in Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kraft. Sie lösen die bisherigen §§ 57 a ff. des Hochschulrahmengesetzes (HRG) ab. Das Befristungsrecht wird nunmehr im sog. "Wissenschaftszeitvertragsgesetz" (WissZeitVG) geregelt. Bundstag und Bundesrat haben dem Gesetz zugestimmt. Es wird in Kürze veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Für die Gruppe der studentischen Beschäftigten ergeben sich folgende Änderungen:


1. Die Höchstdauer von 4 Jahren für befristete Arbeitsverträge von studentischen Beschäftigten entfällt! Diese ist ja bisher in § 57 e HRG geregelt. Diese Regelung wird nicht in das neue Gesetz übernommen. Damit gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes für alle dann abzuschließenden Arbeitsverträge die Höchstgrenze von 4 Jahren nicht mehr!

2. Es gibt im neuen Gesetz überhaupt keine gesonderten Regelungen mehr für studentische Beschäftigte bezüglich der Höchstdauer befristeter Verträge. Nach § 1 Abs. 1 WissZeitVG gelten die neuen Befristungsregelungen für das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen (mit Ausnahme der HochschullehrerInnen). Darunter fallen auch studentische Beschäftigte, wenn sie nach Landesrecht zum wissenschaftlichen Personal gehören. Eine Trennung in hauptberufliches und nebenberufliches Personal ist dabei nicht vorgenommen worden.

Das bedeutet:
Befristete Arbeitsverträge sind nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG bis zur Gesamtdauer von 6 Jahren zulässig. Angerechnet werden auf diese Höchstdauer alle befristeten Arbeitsverträge mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3).

Die bisher nicht für die studentischen Beschäftigten geltenden Vorschriften des § 57 b Abs. 4 HRG zur Nichtanrechnung von bestimmten Zeiten (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, PR-Tätigkeit), die jetzt in § 2 Abs. 5 WissZeitVG geregelt sind, gelten nach unserer Rechtsauffassung damit auch für die studentischen Beschäftigten.

Nach § 2 Abs. 3 letzter Satz WissZeitVG werden die Zeiten befristster Arbeitsverhältnisse vor Studienabschluss (und zwar auch im Masterstudium!) nicht auf die Höchstdauer von Fristverträgen vor und nach der Promotion angerechnet. Praktisch heißt das, dass nach Studienabschluss weitere 6 Jahre (ohne Promotion) plus 6 Jahre (nach Promotion) befristeter Beschäftigung ohne sachlichen Grund möglich sind.

Boschüre zum Gesetz
Material zum neuen Gesetz

November 2006

Lokale Tarifinitiative für studentische Hilfskräfte an der Fachhochschule
(FH) Köln gegründet
Am Dienstag den 07.11.06 wurde an der FH Köln im Rahmen einer tarif- und personalrechtlichen Informationsveranstaltung eine lokale Tarifinitiative für und von studentischen Hilfskräften gegründet. Veranstalter waren der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FH Köln und die bundesweite Tarifinitiative für studentische Hilfskräfte.
Presseerklärung vom 7.11.2006

TV-L-Abschluss abermals ohne die studentischen Beschäftigten
Am 1. November 2006 trat der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) in Kraft. Die Tarifparteien Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sowie die Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft (verd.i) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben ihn ausgehandelt.Den Gewerkschaften ist es trotz Bemühungen nicht gelungen, die FinanzministerInnen der Länder von der Notwendigkeit einer tariflichen Absicherung der studentischen Beschäftigten zu überzeugen. Sie werden sogar wieder tarifvertraglich explizit ausgeschlossen:


"(3) Dieser Tarifvertrag gilt ferner nicht für
....
c) studentische Hilfskräfte,
...."

Aber weiterhin haben studentische Beschäftigte mit Tätigkeiten in Verwaltung und Technik die Möglichkeit sich in den TVöD/TV-L einzuklagen. Auch hier ist alles beim Alten geblieben.
Tarifinifo November 06, Klagen.

Mai 2006

TVöD-Abschluss ohne die studentischen Beschäftigten
Am 24.5.06 wurde der Tarifvertrag öffentlicher Dienst endlich abgeschlossen. Dabei wurde vereinbart: Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird ein eigenständiger „Besonderer Teil Wissenschaft“ vereinbart. In der bisherigen Fassung sind die studentischen Beschäftigten weiterhin explizit aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob es den Gewerkschaften in den weiteren Verhandlungen um die Sparte Wissenschaft gelingt, den Geltungsbereich um die studentischen ArbeitnehmerInne zu erweitern. Natürlich sollte grundsätzlich keine Beschäftigungsgruppe ausgeschlossen werden.
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Oktober 2005

DGB Bundesjungendkonferenz spricht sich für eine tarifrechtliche sowie personalrechtliche Absicherung von studentischen Beschäftigten aus
Vom 27.10. bis zum 29.10.05 fand die 17. DGB Bundesjugendkonferenz in Halle. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der Tarifini, dem freien Zusammenschluss der Studierendenschaften (fzs), der AG-Studierenden in ver.di Fachbereich 5 sowie dem Bundesausschuss der Studentinnen und Studenten (BASS) für den Leitantrag G.Bildungspolitik hat sich die Konferenz für eine bundesweite tarifliche Absicherung von studentischen Beschäftigten ausgesprochen und die Tarifgeimeinschaft deutscher Länder zu Verhandlungen aufgefordert. Desweiteren fordert die Bundesjugendkonferenz die Einführung von personalrechtlichen Interessensvertretungen an alle deutsche Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Gesamter Beschlusstext
DGB Bundesjugendkonferenz

September 2005

Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Berlin nicht gekündigt
Der Tarifvertrag ist zum 30.9.2005 nicht gekündigt worden. Er ist nun erst wieder zum 30.9.2006 kündbar, wenn die Arbeitger nicht doch noch Wege und Mittel finden, den Tarifvertrag vorzeitig zu beenden. Allerdings besteht laut Tarifvertrag die Möglichkeit, einzelne Paragraphen ab dem 31.12.2005 neu zu verhandeln. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Recht von Seiten der Arbeitgeber wahrgenommen wird.

Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst wird durch die noch amtierenden SPD-Regierung unterzeichnet
Das Ergebnis für für die studentischen Beschäftigten ist eher schlecht ausgefallen. Der vormalige §3g) (Ausschluss der studentischen Beschäftigten aus dem Bundesangestelltentarifvertrag/ Die Streichung des §3g ist einer der Hauptforderungen der Tarifini) aber §3s) dafür eingesetzt. Die studentischen Beschäftigten sind, neben weiteren wissenshcaftlichen Beschäftigungsgruppen, aus dem Geltungsbereich des TVöD weiterhin ausgenommen.
Tarifinfo der Tarifini Oktober 2005

Juni 2005

Lohn eingeklagt - Urteil über höhere Bezahlung studentischer Beschäftigter
Ein studentischer Beschäftigter aus Bielefeld, der für die Konzeption eines Internetportals eingestellt wurde, klagte rückwirkend auf Bezahlung nach BAT, da seine Tätigkeit zu keiner Zeit auf "Lehre" und "Forschung" im engeren Sinnen bezogen war. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht. seine Aufgaben fielen nicht unter die Tätigkeiten eines studentischen Beschäftigten nach Hochschulrahmengesetzgebung (HRG). Das bedeutet, dass er nach BAT bezahlt vergütet werden muss. Der Kläger hat rückwirkend Anrecht auf die höhere Vergütung.
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April 2005

Gründung der Berliner Tarifini zur Verteidigung des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte
Ende April hat sich die Berliner Tarifvertragsinitiative /Tarifini gegrünet. Sie hat zum Ziel, den Ende 2005 auslaufenden Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu verteidigen sowie zu verbessern.
Tarifini Berlin

GEW Veröffentlicht eine empirische Studie zur Lage der studentischen Beschäftigten in Marburg "Mann muss es sich leisten können"
Die Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte sind prekär. Dies zeigt exemplarisch eine aktuelle Studie, die zu den Beschäftigungsbedingungen studentischer Hilfskräfte an der Philipps-Universität in Marburg im Auftrag des GEW-Hauptvorstandes erstellt wurde.

Studie

Dezember 2004

Kundgebung vor dem Bundesrat am 2.12.04 während einer Finanzministerkonferenz in Berlin
Am 2.12. trafen sich Mitglieder der bundesweiten Tarifvertragsinitiative, VertreterInnen der studentischen Gremien der GEW sowie ver.di und betroffene studentische ArbeitnehmerInnen um 11 Uhr vor dem Bundesrat in Berlin. Eine der Hauptforderungen der Kundgebung war die Rücknahme der Lohnkürzungen bei den studentischen Beschäftigten in Nordrhein-Westfahlen, Hamburg, Baden-Württemberg und Niedersachens sowie eine tarifliche Absicherung für alle studentischen ArbeitnehmerInnen an alle Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Juli 2004

Lohnkürzungen jetzt auch in Bayern
Änderung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 1.5.2004. Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben v. 2.4.2004 die Anpassung der Vergütungssätze für Hilfskräfte angeordnet.Diese Sätze wurden seinerzeit auf der Basis einer 38,5 –Std.-Woche errechnet.Bei Umrechnung auf eine 42-Stunden-Woche ergeben sich ab 1.5.2004 neue Höchstsätze.Diese entnehmen Sie bitteunserer Liste. Für Hilfskräfte,die ab 1.5.2004 die Tätigkeit beginnen,sowie bei Vertragsverlängerungen ab1.5.2004 sind die neuen Vergütungssätze zu verwenden.
http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de//personal_willkommen.htm

Übersicht über den Wochenverdienst:
http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de//download/c207.htm#Oben

Juni 2004

HiWi-Vollversammlung 24. Juni 04 an der Uni-Göttingen
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Göttingen, die studentische Tarifvertragsinitiative und students at work riefen zu einer Vollversammlung aller an der Hochschule beschäftigten Studierenden am Donnerstag, den 24.6., 14 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude (ZHG) 009 auf. Auf dieser Vollversammlung sollten der Protest gegen die massiven Lohnkürzungen seit dem 1. Mai 2004 zum Ausdruck gebracht und über weitere Schritte beraten werden.
Von den ca. 1300 HiWis waren ca. 130 in den Hörsaal ZHG 009 gekommen. Auf die Frage, welchen Status diese Versammlung denn habe, weil Hiwis doch garkeine Rechte hätten, hieß es humorvoll "wir können uns auch Sachmittel-Vollversammlung nennen" ( Die Mittel für Hiwis werden nicht als Personalkosten sondern Sachmittel im Haushalt eingestellt) Weitere Infos

Petition der Teilbereichsversammlung vom 17. Juni 04 an der Uni-Mannheim
Bei der Teilbereichsversammlung am 17. Juni 2004 von Studentischen Beschäftigten und VertreterInnen des AStA wurde eine Petition an die Regierung des Landes Baden-Württemberg formuliert. Diese beinhaltet die Forderung nach Rücknahme der Lohnkürzunen und die Angleichung an den Inflationsausgleich im öffentlichen Dienst. Es hat sich zudem eine Initiative gegründet mit dem Namen HIWI.ini. Petition, HIWI.ini - Mannheim
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Mai 2004

Lohnkürzungen in Baden-Württemberg und Niedersachsen
Seit dem 1. Mai 2004 werden neueingestellte studentische Hilfskräfte in den beiden Bundesländern geringer entlohnt. Hintergrund ist die Arbeitszeitverlängerung im Öffentlichen Dienst. Analog zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit für alle Angestellten haben die beiden Bundesländer als erste beschlossen, den Stundenlohn zu senken. Dies bedeutet für Baden-Württemberg einen Stundenlohn von 7,53€ (Unis) bzw. 5,24€ statt bisher 8,02€ bzw. 5,58€ und entspricht damit einer Kürzung um 6,1%. Da in Niedersachsen die Arbeitszeit nicht auf 42 sondern "nur" auf 40 Wochenstunden erhöht wird, beträgt die Lohnkürzung "lediglich" 3,8%. Studentische Hilfskräfte bekommen künftig damit 7,72€ bzw. 5,37€ statt bisher 8,02€ bzw. 5,58€. Ob diese Kürzungen auch in anderen Bundesländern, in denen die Arbeitszeit für Angestellte verlängert wird, umgesetzt werden, ist bisher noch unklar. Gemeinsame Presseerklärung von fzs und tarifini, Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Würtemberg [Word-document] vom 14. April 2004,
HIB - Braunsschweig

Proteste gegen die Lohnkürzungen
Gegen die bekannt gewordenen Lohnkürzungen bei studentischen Hilfskräften an niedersächsischen und baden-württembergischen Hochschulen regt sich überregionaler Protest. Der studentische Dachverband fzs forderte in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Tarifini, die Kürzungen rückgängig zu machen.
Auch die Konferenz der baden-württembergischen Hochschulrektoren verurteilte diese und forderte erneut, die Stundensätze nach 11 Jahren Stagnation endlich anzuheben.
Auch die überregionale Presse hat das Thema bereits entdeckt und berichtete am 28. April 2004 ausführlich. Den Artikel im SPIEGEL online könnt ihr hier noch mal nachlesen.

HiWi-"VV" der Uni Karlsruhe beschließt landesweite Aktionswochen gegen die Lohnkürzungen
Am Donnerstag den 26. Mai 2004 fand an der Uni Karlsruhe eine Hiwi-"VV" statt. Beschlossen wurden die folgenden Forderungen: 1. mindestens Rücknahme der Lohnkürzungen; 2. ein Tarifvertrag nach Berliner Vorbild. Als weiteres ist geplant,an den landesweiten Aktionswoche vom 5. bis zum 9. Juli teilzunehmen. Es soll zunächst Dienstags eine (ordentliche) Vollversammlung der Studierendenschaft zusammenkommen. Diese wird darüber entscheiden, ob wir in den Arbeitskampf eintreten und einen drei-tägigen Warnstreik von Mittwoch bis Freitag ausrufen. Der UStA der Uni Karlsruhe hofft dabei auf uneingeschränkte Unterstützung der Gewerkschaften und der anderen baden-württembergischen ASten.UStA der Uni Karlsruhe, Presseerklärung [24.4.04]

HiWi "VV" an der Uni Tübingen stellt Forderungen nach einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
Ein Auszug aus der Resolution der studentischen Vollversammlung an der Universität Tübingen am 13. Mai 2004:
Das Land Baden-Württemberg hat zum 30. April die Arbeitszeitregelungen der Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gekündigt und ab 1. Mai die Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden auf 41 Stunden angehoben. In diesem Zusammenhang wurden die Gehälter für studentische Beschäftigte (HiWis) an den Universitäten von 8,02 Euro auf 7,53 Euro gesenkt. Die HiWis, deren Gehälter seit 1992 nicht mehr erhöht wurden, und die seit damals bereits einen realen Einkommensverlust von 40% hinnehmen mussten, bekommen nun für ihre Arbeit nochmals 6% weniger Lohn. HiWi Initiative Tübingen [13.5.2004]

BAT 2005 wir sind dabei!
In den ersten Vorgesprächen zur Neustrukturierung des Bundesangestelltentarifvertrages haben die beiden verhandelnden Gewerkschaften GEW und verdi deutlich gemacht: es müssen alle studentischen Beschäftigten an den Hochschulen im neuen BAT abgesichert werden. Die Arbeitgeberseite in Gestalt der Tarifgemeinschaft deutscher Länder reagierte ablehnend. Sie bestritten den Regelungsbedarf und legten erneut dar, dass sie die Arbeit der 100.000 studentischen Beschäftigten an den Hochschulen offenbar für nicht besonders wichtig erachten. Tarifinfo von ver.di und GEW

BAT-Verhandlungen scheitern - Ende der Friedenspflicht
Nachdem die Arbeitgeber bereits Ende März Arbeitszeittarifverträge gekündigt hatten, sind die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft neuer Länder (TdL) am 12. Mai 2004 vorerst gescheitert. Damit steht auch die Absicherung der Studentischen Beschäftigten an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen wieder in den Sternen. Die Tarifvertragsinitiative Studentischer Beschäftigter und der Studentische Dachverband fzs haben angekündigt, die Gewerkschaften in ihrem Kampf für einen Erhalt der flächendeckenden tariflichen Absicherung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst aktiv zu unterstützen.
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April 2004

Rektoren gegen Senkung der Stundenlöhne der Hilfskräfte an den Universitäten in Baden-Würtemberg
Die Landesrektorenkonferenz hat sich am 29. April 2004 gegen die Senkung der Stundenlöhne ausgeprochen. Bereits im Juni 2001 forderte sie eindringlich eine Erhöhung der Studenlöhne aller studentischer Beschäftigten. Presseerklärung der LRK [7.6.01], Presseerklärung der LRK [29.4.04]

 

Der BAT gilt auch für Studis

Der Kreis der UnterstützerInnen der Tarifini wächst.