Eine
tarifliche
Absicherung
für studentische Beschäftigte jetzt!
Ein
Job an der eigenen Uni ohne langen Arbeitsweg, in bekannter Umgebung
und mit der Möglichkeit, erste Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb
zu sammeln wer würde da schon nein sagen?
Leben
von Luft und Wissenschaft?
Das Angebot klingt verlockend, doch schon bei näherer Betrachtung
der meist auf wenige Wochen oder Monate befristeten Arbeitsverträge
für studentische Beschäftigte schrumpft die Begeisterung: Kein
Wort von Urlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Häufig, so berichten die Kollegen, werden sie bei Krankheit aufgefordert,
ihren Dienst zu tauschen und die versäumte Zeit nachzuarbeiten. Selbst
der gesetzliche Mindesturlaub muss mühsam erkämpft werden. Der
Stundenlohn stagniert in Hamburg seit acht Jahren bei 8,02 €, an
Fachhochschulen in den neuen Bundesländern verdienen die studentischen
Beschäftigten noch nicht einmal 5 € in der Stunde.
80 % der Hamburger Studis sind auch Arbeitnehmer - 30 % davon an den Hochschulen
- Da sich Studis aber gerade an den Hochschulen kaum als Arbeitnehmer
begreifen, stellen sie ihre Arbeitsbedingungen und Vergütung selten
in Frage. Auch sind für studentische Beschäftigte die Vorgesetzten
nicht selten gleichzeitig die eigenen Lehrer und Prüfer. Daraus entsteht
eine besondere Abhängigkeit, die Kritik an Arbeitsan-forderungen
und bedingungen häufig verhindert. Dabei arbeiten auch Studis
nicht aus reiner Liebe zur Wissenschaft: Nach der 17. Sozialerhebung des
Deutschen Studentenwerks (2003) sind über zwei Drittel der jobbenden
Studis auf den Zuverdienst unbedingt angewiesen. Eine vernünftige
soziale Absicherung studentischer Beschäftigter würde demnach
nicht zuletzt dazu beitragen, soziale Barrieren beim Hochschulzugang abzubauen.
Arbeitnehmerrechte
durchsetzen!
Papier ist geduldig daher setzen wir uns nicht nur für einen
Tarifvertrag ein, sondern wollen einen Personalrat studentischer Beschäftigter,
der Studis berät, ihre Interessen vertritt und ihre Rechte auch tatsächlich
durchsetzt. Derzeit ist die Vertretung studentischer Beschäftigter
durch die örtlichen Personalräte in Hamburg gesetzlich ausgeschlossen.
Nicht zuletzt deshalb werden viele schon vorhandene Rechte wie
beispielsweise Urlaub und Weihnachtsgeld häufig nicht wahrgenommen.
Einige der sogenannten studentischen Hilfskräfte haben theoretisch
sogar schon heute ein Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach
Bundesangestelltentarif (BAT) bzw. Tarifertrag im öffentlichen Dienst
(TVöD).
Druck
machen!
Eins ist klar: Ohne deutlichen Druck der Studierenden auf breiter Basis
werden wir derzeit weder einen Tarifvertrag noch eine Personalvertretung
durchsetzen können. Doch das Beispiel Berlin zeigt: Beides ist möglich.
Um mindestens die Berliner Standards bundesweit durchzusetzen, hat sich
ein bundesweites Bündnis aus Gewerkschaftsmitgliedern, studentischen
Beschäftigten und anderen hochschulpolitisch Aktiven zusammengetan. |